UBA Empfehlungen für die anstehende EU Richtlinie zum Bodenschutz

Auf dem Foto ist ein landwirtschaftlich genutzter Boden zu sehen. Dieser ist stark durch Bodenerosion, mutmaßlich im Zusammenhang mit einem Starkregenereignis, geprägt. Durch den Boden ziehen sich viele kleinere und ein großer, sandiger Riss durch den fruchtbaren Boden weggespült wurde.zum Vergrößern anklicken
Bodenerosion – einer von vielen möglichen Schäden, vor denen Böden geschützt werden müssen
Quelle: lucag_g / stock.adobe.com

Ein gesunder Boden ist eine grundlegend wichtiges Schutzgut, denn gesunde Böden sind essentiell für die Nahrungsmittelsicherheit, sauberes Trinkwasser, die Erhaltung der Biodiversität, und als Kohlenstoffspeicher. Schätzungen der Europäischen Kommission zufolge gelten 60 bis 70 Prozent der Böden in Europa als nicht gesund. Die Einleitung von entsprechenden Schutzmaßnahmen ist daher unverzichtbar.

Die für 2023 geplante neue Richtlinie der Europäischen Kommission zum Schutz und zur Wiederherstellung gesunder Böden (Soil health law) erfährt grundlegende Zustimmung im Umweltbundesamt (⁠UBA⁠). Sie sollte dabei möglichst ambitionierte Ziele verfolgen und bindende Ziele für die Gesundheit der Böden abstecken.

Das geplante EU- Bodengesundheitsgesetz (Soil Health Law) basiert auf Konzepten, die in der EU-Bodenstrategie 2030 (EU Soil Strategy for 2030), von der Europäischen Kommission dargelegt wurden. Ziel ist es, die Bodenökosysteme in der EU gesund und resilient zu gestalten. Verunreinigungen der Böden sollen zukünftig verhindert werden und bereits belastete Böden saniert werden, damit Böden auch von zukünftigen Generationen weiter nutzbar sind.

Mit Blick auf die große Abhängigkeit, von Menschen, Tieren und Pflanzen von gesunden Böden und dem derzeitigen Zustand der Böden Europas, ist eine Verstärkung des Bodenschutzes wünschenswert. Mit der Durchsetzung einer EU-Richtlinie können die Böden Europas eine rechtliche Stellung ähnlich der Luft und der Gewässer erreichen.

Um die Initiative der Europäischen Kommission beratend zu unterstützen, hat sich das UBA mit den Erfahrungen aus den letzten Jahren, unter anderem mit dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) in Deutschland, auseinandergesetzt. Dabei wurden die bestehenden rechtlichen Regellungen analysiert und herausgearbeitet, ob diese die gewünschten Effekte erzielt haben. Die sich daraus ergebenden Empfehlungen an die Europäische Kommission können in dem neuen Scientific opinion paper „The upcoming European Soil Health Law – chances and challenges for an effective soil protection“ nachvollzogen werden. Das UBA erhofft sich, damit einen Beitrag zu einer starken rechtlichen Stellung der Böden leisten zu können.

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