UBA und BfN für nachhaltige und gerechte Transformation Europas

Foto des Gebäudes mit Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel, davor wehen EU-Fahnenzum Vergrößern anklicken
Entscheidungen der Europäischen Kommission in Brüssel prägen maßgeblich die Umweltpolitik in der EU.
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Die neue Europäische Kommission sollte weiterhin eine ehrgeizige Politik verfolgen, die Treibhausgasemissionen und Umweltverschmutzung reduziert, Biodiversität schützt und die Lasten gerecht verteilt. Das ist der Kern eines gemeinsamen Empfehlungspapiers des Umweltbundesamts (UBA) und des Bundesamts für Naturschutz (BfN) für die zukünftige Klima-, Umwelt- und Naturschutzpolitik in Europa.

Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Schwung in der europäischen Gesetzgebung zu erhalten, der durch den „European Green Deal“ im Jahr 2019 eingeleitet wurde. In den letzten Jahren wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die Bemühungen müssen jedoch fortgesetzt werden, um einen lebenswerten Planeten zu gewährleisten. Das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz haben in einem Scientific Opinion Paper Empfehlungen zusammengestellt, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten können.

Grundprinzipien

Um eine wirksame Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik zu ermöglichen, bedarf es eines integrierten Ansatzes. Dazu gehören die Verbesserung der nachhaltigen Zusammenarbeit und globaler Partnerschaften zum Aufbau von Allianzen und zur Stärkung des Wandels, Investitionen in Forschung und Bildung, die Identifizierung von Rückschlägen bei gleichzeitiger Offenheit für Dialoge, die Stärkung der sozialen Dimension, die Integration von ⁠Nachhaltigkeit⁠ und digitalem Wandel und schließlich die Berücksichtigung nachhaltigkeitsorientierter Wirtschaftspolitik und Innovationen.

Klimaschutz⁠ und Energie

Angesichts weiterhin steigender Temperaturen ist nach wie vor dringendes Handeln geboten, etwa die bessere gesetzliche Verankerung der Energieeffizienz, die Förderung innovativer Lösungen zur Verringerung des Kohlenstoff-Fußabdrucks der energieintensiven Produktion sowie die Förderung der Nutzung natürlicher und technischer Senken zum Ausgleich unvermeidbarer Emissionen, zum Beispiel in der Landwirtschaft. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Emissionen bis zum Jahr 2040 um 95 Prozent zu senken.

Zero Pollution Ambition

Verschmutzungen, insbesondere durch Chemikalien, und Lärmbelastung, haben schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Gleichzeitig werden Chemikalien für einen grünen und digitalen Wandel benötigt. Dafür muss die Nachhaltigkeit im Chemiesektor gefördert und die Europäische Chemikalienverordnung ⁠REACH⁠ überarbeitet werden. Es braucht finanzielle Anreize für Landwirte zur Umstellung auf nachhaltige Produktionsmethoden und neue Regeln, um den Einsatz von Pestiziden zu verringern. Um die Lärmbelastung zu senken, müssen Vorschriften für Fahrzeug- und Reifenhersteller verschärft werden.

Biologische Vielfalt⁠ und ⁠Ökosystemleistungen

Natur, Landschaft und biologische Vielfalt sind inhärent wertvoll und müssen geschützt, erhalten und entwickelt werden. Darüber hinaus sind die biologische Vielfalt und intakte Ökosysteme unerlässlich für das menschliche Wohlergehen, einschließlich der Ernährungssicherheit, des Klimaschutzes sowie der ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠. Um dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken, müssen Anreize für Projekte zur Wiederherstellung der Natur geschaffen werden. Es braucht Grenzen für die intensive Landwirtschaft in Gebieten mit empfindlichen Ökosystemen und eine Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Fischerei. Dieses Engagement muss auch auf die Bereiche Finanzen, Verkehr, Wasser und Energie ausgeweitet werden.

Nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssysteme

Die Landwirtschaft ist von intakten Umwelt- und Klimabedingungen abhängig und erbringt wichtige gesellschaftliche Leistungen, vor allem im Bereich Nahrungsmittelproduktion, aber auch für die Energieerzeugung. Zugleich trägt sie jedoch selbst zu zahlreichen Krisen bei. Daher müssen nachhaltige und dennoch erschwingliche Ernährungssysteme gefördert werden, etwa durch Anreize für Landwirte, Produktionsmethoden anzuwenden, die die Gesundheit der Böden und die Wasserqualität verbessern. Wichtig ist aber auch eine wirksame Aufklärung der Landwirte und der breiten Öffentlichkeit über die Notwendigkeit einer guten Boden- und Gewässerqualität für die Erzeugung von bezahlbaren Futter- und Lebensmitteln.

Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und nachhaltiger Konsum

Das Konzept der Kreislaufwirtschaft zielt auf die Schonung von Ressourcen ab und ist ein wirtschaftliches Gesamtkonzept, das den gesamten Produktlebenszyklus und seine Materialien sowie die dringend erforderliche absolute Reduzierung der Endnachfrage berücksichtigt. Um den Fortschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen, sind Maßnahmen wie die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und die Verbesserung der erweiterten Herstellerverantwortung sowie die Anpassung von Verordnungen wie der Bauprodukte-Verordnung an die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft unerlässlich. Darüber hinaus kann die Förderung einer kreislauforientierten und umweltgerechten Bioökonomie dazu beitragen, die Ziele des „European Green Deal“ zu erreichen.

Klimaanpassung

Die Anpassung an den Klimawandel ist von entscheidender Bedeutung, um die zunehmenden Risiken des Klimawandels, wie Hitzewellen und Wasserknappheit, zu bewältigen. Zu den Empfehlungen gehören die Stärkung und Finanzierung von Klimaanpassungsinstrumenten, die Förderung naturbasierter Lösungen für das ⁠Klima⁠ und die biologische Vielfalt, die Gewährleitung der „Wasser-Resilienz“ sowie die Stärkung unseres Wasserhaushalts. Auch muss die Widerstandsfähigkeit von Städten durch grün-blaue Infrastruktur gestärkt werden, das heißt, städtische Flächen für Grünflächen, Bäume und Gewässer ausgeweitet werden.

Weitere Mechanismen

Vier Schlüsselmechanismen sind für eine erfolgreiche integrierte Umsetzung der oben genannten Empfehlungen essenziell: ein nachhaltiges Finanzsystem, eine Integration von Digital- und Nachhaltigkeitspolitik, die konsequente Berücksichtigung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsparametern in der Kohäsionspolitik sowie eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der EU-Forschungspolitik und im Programm „Horizon Europe“.