Zu erkennen sind bereits zugelassene Produkte an der Zulassungsnummer auf der Verpackung, die mit „DE-[…]“ beginnt und das Jahr der Zulassung enthält. Die Zulassung stellt sicher, dass das Mittel – ordnungsgemäße Verwendung vorausgesetzt – wirksam ist und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Mensch oder Tier verursacht. Wird ein Produkt nicht zugelassen, muss es nach Ablauf von Übergangsfristen vom Markt. Trotz Zulassung ist die Verwendung von Biozid-Produkten stets mit Risiken für Mensch und Umwelt verbunden. Daher gilt: Biozidprodukte vorsichtig verwenden und vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. Besser ist es, falls möglich, auf Biozide zu verzichten. Alternativen finden Sie im UBA-Biozid-Portal. Noch nicht geprüfte Biozidprodukte müssen bislang lediglich registriert sein. Diese Produkte sind mit „N-[…]“ und einer fünfstelligen Ziffer gekennzeichnet.