Regelungen der Bundesländer zur umweltfreundlichen Beschaffung

Berlin von oben mit Fernsehturm und Rotem Rathauszum Vergrößern anklicken
Berlin, Hamburg und Bremen sind Vorreiter bei der „grünen“ Beschaffung von Waren & Dienstleistungen.
Quelle: JFL Photography / Fotolia.com

Die aktualisierte Publikation „Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“ beschreibt rechtliche Vorgaben auf Landesebene (sowohl auf Gesetzes- und Verordnungsebene als auch verwaltungsinterne Vorschriften), die dazu beitragen, dass umweltfreundliche Waren und Dienstleistungen beschafft werden.

Im Fokus der Publikation stehen vor allem die Vergabevorschriften der Bundesländer, insbesondere die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft und zum ⁠Klimaschutz. Zudem wurden die Vorgaben bzgl. Holz, Papier und Lebenszykluskosten erfasst. In einer Übersicht werden neben den gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen auch Leitfäden, vorhandene Kompetenzstellen für nachhaltige Beschaffung und weitergehende Entwicklungen zusammengestellt.

Wie auch schon die letzte Auflage aus dem Jahr 2020 zeigte, haben Berlin, Hamburg und Bremen die weitreichendsten Vorgaben und Handlungshilfen.

Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Umweltfreundliche Beschaffung  Umweltverträgliche Beschaffung  Vergaberecht