Sehr geehrter Herr Krüsken,
Ihre Kritik an unserer Untersuchung „Quantifizierung der landwirtschaft-lich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ erreichte mich am 13. Juni 2017 über die Medien. Sie wünschen sich Zahlen und Fakten – gern stelle ich Ihnen diese nochmals dar.
Außerdem weise ich darauf hin, dass wir den Abschlussbericht dieses Forschungsvorhabens in einem öffentlichen Workshop diskutiert haben, bevor wir ihn veröffentlichten. Dazu war auch der Deutsche Bauernverband eingeladen – leider aber nicht vertreten.
Anfang Januar 2017 haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit den Nitratbericht 2016 veröffentlicht. Darin werden die Situation und die Entwicklung der Grundwasserbelastung mit Nitrat auf Grundlage eines neuen Messnetzes dargestellt. Deutschland hatte in der Vergangenheit die Daten aus dem Belastungsmessnetz gewonnen und dargestellt. Für den aktuellen Nitratbericht wurde das Messnetz deutlich ausgeweitet. Statt der zuletzt 162 Grundwasser-Messstellen mit landwirtschaftlichem Einfluss und erhöhter Belastung besteht das neue Messnetz aus rund 700 Messstellen, unter anderem auch in unbelasteten Gebieten. Durch diesen Methodenwechsel hat sich der Anteil der belasteten Messstellen von rund 50 Prozent auf 27 bis 28 Prozent verringert. Dies auf eine gewässerschonende Bewirtschaftung zurück zu führen ist sachlich falsch und verharmlost das Problem.
Wichtiger als der genaue Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitung ist die Entwicklung im Zeitverlauf. Hier zeigt sich: Der Anteil der Messstellen mit Nitratkonzentrationen von mehr als 50 mg/l hat sich vom Zeitraum 2008 bis 2011 im Vergleich zum Zeitraum 2012 bis 2014 praktisch nicht verändert. Für die Arbeit des Umweltbundesamtes ist das Vorsorgeprinzip eine wichtige Leitlinie, verstehen wir uns doch auch als ein Frühwarnsystem, das mögliche zukünftige Beeinträchtigungen des Menschen und der Umwelt rechtzeitig erkennt, bewertet und Lösungen vorschlägt.
Der Nitratbericht zeigt, dass weiterhin Grund zur Sorge besteht. Auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der Nitratrichtlinie zeigt sich keine flächendeckende Wirkung der Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen durch Nitrat aus der Landwirtschaft. Zu Ihren detaillierteren Kritikpunkten geben wir Ihnen im Anhang einige nähere Erläuterungen.
Richtig ist: Mit der überarbeiteten Düngeverordnung wurden wichtige Weichen gestellt. Jetzt gilt es, die Düngeverordnung ambitioniert umzusetzen und die Umsetzung auch zu kontrollieren. Ob damit das Problem hoher Nitratbelastungen flächendeckend gelöst werden kann, muss sich erst zeigen. Die Reparaturkosten zu kennen sollte ein zusätzlicher Ansporn sein, die neuen Regelungen konsequent anzuwenden.
Ich bin mir sicher, dass der Deutsche Bauernverband an einer sachlichen Diskussion interessiert ist und wir auf dieser Grundlage auch weiterhin im Gespräch bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Krautzberger