Überarbeitung der Richtlinie zur Luftqualität

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Quelle: Mikhail Dudarev / Fotolia

Saubere Luft ist für die Gesundheit der Menschen von entscheidender Bedeutung. Zu diesem Zweck legt die EU Luftqualitätsstandards zum Schutz der Gesundheit fest.

Die aktuell in Europa geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid sind mehr als 20 Jahre alt und entsprechen nicht den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung. Im Ergebnis eines umfangreichen Fitness Checks der aktuell geltenden Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) hat die EU-Kommission am 26. Oktober 2022 ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie vorgelegt. Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf schärfere Grenzwerte vor, die sich stärker an den 2021 veröffentlichten Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren. Neben dem Fokus auf der verpflichtenden Einhaltung von Grenzwerten auch an hoch belasteten – zum Beispiel verkehrsnahen - Standorten sieht der Richtlinienentwurf zudem eine kontinuierliche Senkung der durchschnittlichen Belastung mit Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM2,5) bis zur Erreichung der WHO-Richtwerte vor.

Der Richtlinienvorschlag wurde parallel im Europaparlament und im Rat der EU diskutiert. Nur wenn sich beide Gremien am Ende ihrer Beratungen auf einen gemeinsamen Richtlinientext einigen, kann die neue Richtlinie verabschiedet werden. Am 20.02.2024 wurde diese Einigung von den Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der Ratspräsidentschaft erzielt. Diese vorläufige Einigung wurde den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat (AStV- Ausschusses der Ständigen Vertreter – am 08.03.2024) und dem Umweltausschuss des Parlaments zur Billigung vorgelegt.

Am 14.10.2024 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die überarbeitete Richtlinie förmlich angenommen. 

Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 20.11.2024. Damit tritt die Richtlinie (EU) 2024/2881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Neufassung) 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft (RL 2024/2881).

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