In zwei Teilberichten des Refoplan-Vorhabens zur „Ermittlung der Klimaschutzpotentiale in der Kreislaufwirtschaft für Deutschland und die EU“ können sich Entscheidungstragende und Interessierte zu den Potentialen, die die Kreislaufwirtschaft zur Treibhausgasminderung im Jahr 2017 und für 2030 im Rahmen der Umsetzung des nationalen und europäischen Rechtsrahmens birgt, informieren. Unter Anwendung der Ökobilanzmethodik wurden für Deutschland, die EU27 und für 2 Cluster ausgewählter Mitgliedsstaaten die Klimaschutzpotentiale im Bereich der Siedlungsabfälle, der Industrie- und Gewerbeabfälle sowie der Bau- und Abbruchabfälle betrachtet. Die Behandlung und Vermeidung von Lebensmittelabfällen wurden in einem Sonderbilanzraum abgebildet.
Bei der Bilanzierung der Siedlungsabfälle wurde die Anrechnung der Eigenkompostierung in die einzuhaltende Recycling-Quote berücksichtigt. Zudem wurden auf Basis verfügbarer Daten erstmals die Abfallvermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung in die Bilanzierung einbezogen. Die Berechnung der THG- Emissionen erfolgte auf der Grundlage eines sich ändernden Energiemixes zugrunde gelegt, der die Defossilierung der Energiesysteme abbildet. Durch technische und systemische Optimierungen verursachen die Abfallbehandlungsprozesse zwar weniger direkte THG-Emissionen, die vermiedenen Emissionen in Folge des Ersatzes von Primärenergie und -rohstoffen verringern sich (bilanziell) jedoch auch. Die Studie zeigt wie sich die Energiewende auf den Beitrag der Kreislaufwirtschaft zum Klimaschutz auswirkt, macht deutlich wie wichtig die Nutzung noch vorhandener Potenziale im Abfallsektor ist und beleuchtet den wichtigen Beitrag der Lebensmittelabfallvermeidung zur THG-Minderung.
In der EU27 kann die Siedlungsabfallwirtschaft durch eine konsequente Umsetzung des EU-Rechtsrahmens ihr absolutes Nettoentlastungspotential von -3,5 Mio. Mg CO2-Äquivalente in 2017 auf circa -30,0 Mio. Mg CO2-Äquivalente in 2030 steigern, und so einen relevanten Beitrag zur THG-Minderung leisten. Dieses Minderungspotential wäre jedoch deutlich höher, wenn die nach EU-Recht weiterhin zulässige Deponierung unvorbehandelter Siedlungsabfälle vollständig beendet würde. Die Ergebnisse für Deutschland verdeutlichen, dass die Abfallwirtschaft diesbezüglich bereits gut aufgestellt ist, das THG-Minderungspotenzial in Zukunft jedoch aufgrund der Defossilierungseffekte sukzessive abnehmen wird. Für den Siedlungsabfall ergibt sich in 2017 noch ein absolutes Nettoentlastungspotential von -12,6 Mio. Mg CO2-Äquivalente und mit allen für 2030 angenommenen Verbesserungen ergibt sich ein Potential von circa 10,9 Mio. Mg CO2-Äquivalente.