Klagerecht für Verbände nützt Umweltschutz
Seit 2006 dürfen Umwelt- und Naturschutzvereinigungen klagen, wenn bei bestimmten Verwaltungsentscheidungen wie der Zulassung von Industrieanlagen gegen Umweltvorschriften verstoßen wird. Eine Auswertung der bisherigen Praxis zeigt, dass dies ein wirksames Instrument ist, um der Umwelt besser zu ihrem Recht zu verhelfen.