Als zuständige Behörde für die deutschen Versteigerungen von Emissionsberechtigungen hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt im März 2021 auf ihrer Website den Jahresbericht Auktionierung 2020 veröffentlicht. Da zeitgleich mit dem Jahresabschluss von 2020 ebenfalls die dritte Handelsperiode (2013-2020) auslief, enthält der Bericht überdies eine Zusammenfassung der Daten der vergangenen Handelsperiode.
Der Auktionierungsbericht dient vor allem der Information von Öffentlichkeit und Marktteilnehmern über die Ergebnisse der Versteigerungen der Emissionsberechtigungen. Die deutschen Auktionen werden wöchentlich am Spot-Markt der Europäischen Energiebörse EEX (European Energy Exchange) in Leipzig durchgeführt. Im letzten Jahr der dritten Handelsperiode waren es für Deutschland rund 108 Millionen Emissionsberechtigungen für stationäre Anlagen (EUA), etwa Kraftwerke und Fabriken, und für den Luftverkehr (EUAA) im Gesamtwert von ca. 2,66 Milliarden Euro. Hieraus ergibt sich ein Durchschnittserlös pro Berechtigung in Höhe von 24,61 Euro. Auch der höchste Preis seit Beginn der Versteigerungen im Jahr 2010 wurde in diesem Jahr mit 30,45 Euro erzielt. Der Durchschnittserlös der gesamten letzten Handelsperiode liegt bei 10,59 Euro pro Berechtigung.
Die folgende Abbildung zeigt die jährlichen Einnahmen aus der Veräußerung (2008-2009) und den Versteigerungen (seit 2010) von Emissionsberechtigungen sowie die erzielten Durchschnittspreise für Deutschland. Neben den Auktionsmengen der dritten Handelsperiode umfasst die Abbildung also auch die Verkaufs- und Auktionsmengen der zweiten Handelsperiode (2008-2012). Ein Rekordniveau erreichten die Erlöse im Jahr 2019 und überschritten damit erstmals die Marke von 3 Milliarden Euro.
Die Auktionseinnahmen der dritten Handelsperiode fließen in Deutschland vollständig in den so genannten Energie- und Klimafonds (EKF) und spielen damit eine wichtige Rolle bei der Finanzierung nationaler und internationaler Klimaschutzprojekte der Bundesregierung. Hierzu zählen zum Beispiel die Förderung von Energieeffizienzprogrammen in Industrie und Gewerbe, Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität sowie die Unterstützung von Programmen zur Anpassung an den Klimawandel.