Bäche und Flüsse brauchen genügend Platz, damit sie natürliche Lebensräume formen und ihre Funktionsfähigkeit und Selbstreinigungskraft voll entfalten können.
Von ökologisch intakten Gewässern profitiert nicht nur die Natur, sondern auch der Mensch: In Zeiten zunehmender Wetterextreme können Hochwasserwellen abgeschwächt werden. In Niedrigwasserzeiten dienen bachbegleitende Auen als Wasserspeicher und lassen den Boden nicht so rasant austrocknen. Natürliche Landschaften an den Gewässern bedeuten auch einen höheren Erholungswert für Bürgerinnen und Bürger. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) beschäftigt sich in einem aktuellen Umweltgutachten mit der Frage, wie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf Strukturveränderungen der Gewässer verbessert werden kann. Der SRU empfiehlt dringend die Flächenverfügbarkeit für die Renaturierung der Gewässer zu verbessern. Die naturwissenschaftlichen Grundlagen sind bereits vorhanden, um die Fläche zu bestimmen, die ein Fluss oder Bach benötigt, um sein typisches Strukturinventar auszubilden. Weitgehend offen ist, wie viel Gewässerentwicklungsfläche bundesweit notwendig ist, um die Gewässerschutzziele zu erreichen und wie sich dieser Flächenbedarf unter Berücksichtigung aller Interessen stillen lässt. In die Beantwortung dieser Fragen wird sich das Umweltbundesamt in den kommenden Jahren verstärkt einbringen.
Der SRU empfiehlt auch ein Flächenmanagement, eine stringente Fachplanung und die Stärkung von Flurbereinigungsverfahren für die Gewässerschutzbelange. Gleichzeitig erfordert die ökologische Gewässerentwicklung auch eine ausreichende Ausstattung mit qualifiziertem Personal und Finanzmitteln, die nach Ansicht des SRU unbedingt verbessert werden müsste. Mittelfristig empfiehlt der Rat zudem die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe „Gewässerschutz“. Um die Akzeptanz für Renaturierungsmaßnahmen zu verbessern, sollte die Kommunikation über den Nutzen und die Erfolge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verbessert werden. Nicht zuletzt sollten Synergien mit dem Natur- und Hochwasserschutz stärker zum Tragen kommen. Das Umweltbundesamt unterstützt die Vorschläge ausdrücklich und empfiehlt darüber hinaus Gewässerentwicklungsflächen dort verbindlich auszuweisen, wo Nutzungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Gewässerrenaturierungen können schneller umgesetzt werden, wenn Flächen zur Verfügung stehen und Planungen sich an Vorbildern orientieren. Hierbei hilft die Online-Plattform „Renaturierung von Fließgewässern“ des Umweltbundesamtes, die sich z.B. an Städte und Gemeinden, Wasserwirtschaftsbehörden, Gewässerunterhaltungsverbände, Angelvereine oder Bürgerinitiativen richtet.