Was ist Ballastwasser und warum muss es behandelt werden?
Um die Stabilität eines Schiffes sicherzustellen, müssen Gewichtsänderungen während der Be- und Entladevorgänge ausgeglichen werden. Dazu nehmen Schiffe Ballastwasser in eigens an Bord installierte Tanks aus dem Hafenbecken auf und geben dieses während ihrer Reise in anderen Häfen wieder ab. Auch während der Fahrt muss unter Umständen Ballastwasser aufgenommen und/oder abgegeben werden. Mit dem Ballastwasser werden jedoch auch eine Vielzahl von Organismen aufgenommen. Diese reisen dann als blinde Passagiere in den Ballastwassertanks mit und werden weltweit verbreitet - darunter Muscheln, Algen, Wasserflöhe und kleine Fische, aber auch Mikroorganismen wie Bakterien oder Viren. Finden diese Organismen in der neuen Umgebung für sie günstige Lebensbedingungen vor, können sich in den betroffenen Ökosystemen neue Populationen dieser dort gebietsfremden Arten etablieren. Im schlimmsten Fall kann dies zur Verdrängung von heimischen Arten aus ihrem angestammten Ökosystem führen. Diese sogenannten invasiven Arten stellen eine große Belastung der Meeres-, Ästuar- und Binnengewässer dar. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Einschleppung der ursprünglich in China vorkommenden Wollhandkrabbe, welche mittlerweile in ganz Europa vorkommt. Da sie hier kaum natürliche Feinde hat, verdrängt sie andere Bewohner der Gewässer aus deren natürlichem Lebensraum. Der Eintrag invasiver Arten verursacht jedoch nicht nur ökologische Schäden, auch eine Reihe von ökonomischen und gesundheitlichen Problemen können die Folge sein.
Die Ballastwasserkonvention der IMO
Um diesem Problem zu begegnen, wurde im Februar 2004 die Ballastwasserkonvention von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organisation, IMO) verabschiedet. Die Konvention trat am 08. September 2017 in Kraft. Das Übereinkommen regelt den Austausch und die Behandlung von Ballastwasser, um die Einschleppung von Arten über einen unkontrollierten Wasseraustausch zu verhindern. Es legt Qualitätsnormen fest, denen das Ballastwasser von Schiffen entsprechen muss, bevor es wieder in die Meeresumwelt abgegeben werden darf (der sogenannte D2-Standard). Beispielsweise darf ein Kubikmeter Ballastwasser nur weniger als zehn lebende Organismen enthalten, die größer als 50 Mikrometer sind. Durch eine gezielte Behandlung des Ballastwassers gegen Organismen soll dieser Standard in Zukunft erreicht werden.
In den sogenannten Ballastwasserbehandlungsanlagen können sowohl physikalische Verfahren, wie etwa die Bestrahlung mit UV-Licht, aber auch Chemikalien, z.B. Ozon oder Chlor, eingesetzt werden, um die im Ballastwasser enthaltenen Organismen abzutöten. Zusätzlich wird häufig eine mechanische Reinigung, zum Beispiel mit Filtern, dem eigentlichen Behandlungssystem vorgeschaltet.
Ergänzend zur Ballastwasserkonvention wurde inzwischen eine Reihe von Richtlinien verabschiedet, die Tests und Zulassung von Ballastwasserbehandlungsanlagen konkretisieren. In seiner 71. Sitzung hat der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (Marine Environment Protection Comittee, MEPC) der IMO Übergangsregeln für das Inkrafttreten der Ballastwasserkonvention beschlossen. Demnach müssen alle betroffenen Schiffe bis zum Jahr 2024 mit Ballastwasserbehandlungsanlagen ausgestattet sein, die nachweislich die im Übereinkommen festgeschriebene Qualitätsnorm für behandeltes Ballastwasser (Regel D-2) erfüllen.
Umweltrisikoprüfung von Ballastwasserbehandlungsanlagen
Um einen zuverlässigen Betrieb auch unter extremen äußeren Bedingungen sicherzustellen, unterliegen Ballastwasserbehandlungsanlagen einem mehrstufigen, international geregelten Zulassungsverfahren. Anlagen, in denen Organismen mit Wirkstoffen bekämpft werden, unterliegen einem zusätzlichen Bewertungsverfahren. Hersteller reichen ihre Zulassungsanträge über einen Mitgliedstaat, wie zum Beispiel Deutschland, bei der IMO ein. Deutschland leitet diesen Antrag nur an die IMO weiter, wenn er befürwortet wird. Unterstützt Deutschland den Antrag aus bestimmten Gründen nicht - weil beispielsweise die eingesetzten Chemikalien zu hohe Risiken bergen - hat der Hersteller dennoch die Möglichkeit, den Antrag über ein anderes Land bei der IMO einzureichen. Die Entscheidung über die Zulassung wird im Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der IMO getroffen. Sie wird fachlich von einer Arbeitsgruppe aus dem internationalen Expertengremium der IMO vorbereitet. Andere Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit den Zulassungsantrag zu kommentieren und so ihren Standpunkt in die Diskussion einzubringen.
Die Rolle des UBA
In Deutschland liegt die Federführung für die Zulassung von Ballastwasserbehandlungsanlagen beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) mit Sitz in Hamburg. Das BSH wird von verschiedenen Fachbehörden und der Klassifikationsgesellschaft DNV GL entsprechend unterstützt. Das Umweltbundesamt ist in das Zulassungsverfahren eingebunden, um mögliche Umweltrisiken, die sich aus dem Betrieb der Anlagen ergeben können, zu bewerten. Mit diesen Vollzugsaufgaben sind neben Gremienarbeit auch konzeptionelle Arbeiten zur Weiterentwicklung von Bewertungskonzepten und Prüfrichtlinien verknüpft.