Das Forschungsprojekt untersuchte die Veränderungen in der landwirtschaftlichen Landnutzung in Deutschland in den Jahren von 2010 bis 2015. Erstmals umfasste die GAP in 2015 auch Landbewirtschaftungsmethoden, die den Klima- und Umweltschutz (Greening) durch Direktzahlungen unterstützen sollen. Konkret beinhaltet das Greening die folgenden Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe: Anbaudiversifizierung, Erhalt des Dauergrünlands und das Ausweisen im Umweltinteresse genutzter Flächen (ökologische Vorrangflächen). Allerdings führte die Einführung der genannten Instrumente im
betrachteten Zeitraum nur zu geringfügigen Änderungen in der Landnutzung. Auch die Auswirkung der Landwirtschaft auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft haben sich kaum verbessert. Eine Analyse der Entwicklung der agrar- und förderstatistischen Daten lässt erwarten, dass das Greening auch seit 2015 keine stärkere Wirkung entfaltet hat.
Konkret wurden die Wirkungen der drei Greening-Instrumente wie folgt bewertet:
- Die Vorgabe, die Kulturartendiversität durch bestimmte Anteile an verschiedenen Feldfrüchten pro Fläche zu fördern, konnte die Dominanz von Monokulturen nicht ändern und entfaltete keine nennenswerte Umweltwirkung. Eine Ausnahme stellten lediglich Ackerfutterbaubetriebe mit einem sehr hohen Anteil an Mais dar. Hier konnte eine Diversifizierung der Kulturarten verzeichnet werden.
- Das verpflichtende Anlegen ökologischer Vorrangflächen führte zu einer geringfügigen Zunahme von Ackerbrachen und des Anbaus von Leguminosen.
- Das weitgehende Verbot des Grünlandumbruchs kann nicht als Ursache für den positiven Trend der Dauergrünlandgesamtfläche gesehen werden, da der Rückgang der Dauergrünlandflächen schon im Rahmen von Regelungen der vorhergehenden Förderperiode (Cross-Compliance) zum Erliegen kam.
Nach Ansicht von Landwirten und Landwirtinnen, Beratern und Beraterinnen, sowie Verwaltungsvertretern und Verwaltungsvertreterinnen haben die Komplexität der Regelungen und der Verwaltungsaufwand deutlich zugenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich in der Förderperiode das Spektrum an Maßnahmen mit Relevanz für den Umwelt- und Naturschutz in den Entwicklungsprogrammen für den Ländlichen Raum kaum verändert hat.
Hintergrund zum Projekt
Im Mittelpunkt des Projektes standen die Agrarreform von 2013 sowie die daraus resultierenden Änderungen für den abiotischen Ressourcenschutz. Die Forschungsgruppe analysierte ausgewählte ländliche Entwicklungsprogramme, die Daten des Integrierten Verwaltungs-und Kontrollsystems (InVeKos) für die Jahre 2010 bis 2015 und befragte landwirtschaftliche Betriebe und Fachleute aus Verwaltung und Beratung.