Das Umweltbundesamt überarbeitet die Regeln für bestimmte Verpackungen im Vollzug des Einwegkunststofffondsgesetzes: Tüten und Folienverpackungen sowie Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm sind künftig von der Abgabe nach Einwegkunststofffondsgesetz ausgenommen. Damit wird die Anwendung des Gesetzes praxistauglicher gestaltet. weiterlesen



