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Tüten und Folienverpackungen

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UBA führt 500-Gramm-Schwelle für Einwegkunststoffverpackungen ein

Ein angeschnittener Christstollen auf einem Holzbrett

Das Umweltbundesamt überarbeitet die Regeln für bestimmte Verpackungen im Vollzug des Einwegkunststofffondsgesetzes: Tüten und Folienverpackungen sowie Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm sind künftig von der Abgabe nach Einwegkunststofffondsgesetz ausgenommen. Damit wird die Anwendung des Gesetzes praxistauglicher gestaltet. weiterlesen

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