Alltagsprodukte dürfen seit dem 27. Dezember 2015 nur noch sehr geringe Mengen an acht Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) enthalten, die als krebserregend gelten. Für Spielzeug und Babyartikel gilt ein Grenzwert von 0,5 Milligramm pro Kilogramm. Für andere gummi- oder kunststoffhaltige Erzeugnisse, wie Gartenhandschuhe oder Mousepads, ist ein Milligramm pro Kilogramm zulässig. weiterlesen
News zum Thema Chemikalien
Neue Grenzwerte für krebserregende PAK in Spielzeug & Co.
News zum Thema Chemikalien und Wirtschaft | Konsum
Chemie in Spielzeug und Co. – neue PAK-Grenzwerte
Spielzeug, Mousepads, Gartenhandschuhe – für Gummi- oder Kunststoffprodukte gelten EU-weit neue Grenzwerte für krebserregende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die sich zum Beispiel in Weichmacherölen finden. weiterlesen
Chemikalien
Stoffgruppen
Das UBA identifiziert im Rahmen von REACH die Chemikalien, die besonders besorgniserregend sind. In der Chemie haben ähnliche Stoffe häufig ähnliche Eigenschaften. Sie werden in Stoffgruppen zusammengefasst. Einige dieser Stoffgruppen sind schon seit Jahrzehnten bekannt, aber immer noch nicht ausreichend reguliert. weiterlesen
Chemikalien
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe
News zum Thema Gesundheit
Weichmacher in Mousepad und Kopfhörer
Ein Test des C’t-Magazin hat ergeben, dass Mauspad, Kopfhörer, Tastaturen und Handy-Hüllen zum Teil besorgniserregende und verbotene Weichmacher enthalten. In einem Drittel der getesteten Produkte kamen PAK, die Weichmacher DEHP oder SCCP - so genannte kurzkettige Chlorparafine - vor. Letztere sind EU-weit verboten, das gilt auch für Importprodukte. weiterlesen