Die Begriffe „Militärische Altlasten“ und „Rüstungsaltlasten“ sind in Deutschland rechtlich nicht definiert. Sie lassen sich jedoch grundsätzlich den Altlasten zuordnen und umfassen somit sowohl Altstandorte als auch Altablagerungen. Häufig wird auch eine historisch geprägte Unterteilung verwendet, die auf die Nutzung und den Betrieb bis oder ab 1945 abstellt. weiterlesen