Zum längerfristigen Schutz der Ökosysteme wie Gewässer und Böden, und auch aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes, müssen Arzneistoffeinträge entlang des gesamten Lebenswegs von Arzneimitteln nachhaltig verringert werden. weiterlesen
Die Prüfung der Umweltwirkung von Human- und Tierarzneimitteln ist seit Jahren fester Bestandteil des Zulassungsverfahrens. Sie ist in Deutschland seit 1998 gesetzlich vorgeschrieben. Zuständig für die Umweltrisikobewertung ist das Umweltbundesamt. weiterlesen
Für viele Wirkstoffe sind die Umweltnebenwirkungen noch unbekannt, weshalb es von großer Bedeutung ist, Verdachtsfälle an das Pharmakovigilanzsystem im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
zu melden. weiterlesen
Auch die Wirkstoffe von Arzneimitteln können in Gewässern Konzentrationen erreichen, die schädlich auf die aquatische Lebensgemeinschaften wirken. weiterlesen
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Das Umweltbundesamt
Für Mensch und Umwelt
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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