Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, die nicht auf der "Grünen Liste" aufgeführt ist, unterliegt dem Notifizierungsverfahren. Dies gilt ebenfalls für Abfälle, die genehmigungspflichtig sind. weiterlesen
840
Das Umweltbundesamt
Für Mensch und Umwelt
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
Kontakt
Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-RoßlauBitte kontaktieren Sie uns ausschließlich per E-Mail: buergerservice [at] uba [dot] de. Derzeit besteht leider keine telefonische Erreichbarkeit.Aktuell kann es zu Verzögerungen bei der Beantwortung von Anfragen kommen. Wir bitten um Verständnis.