Einmal ein Erzeugnis – immer ein Erzeugnis: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Hersteller wesentlich detaillierter über besonders besorgniserregende Chemikalien in ihren Erzeugnissen Auskunft geben müssen – und zwar schon dann, wenn ein Teilerzeugnis mehr als 0,1 Prozent dieser Stoffe enthält. Bisher bezog sich der Grenzwert von 0,1 Prozent auf das Gesamterzeugnis. weiterlesen