Am 1. Januar 2021 tritt das novellierte Batteriegesetz (BattG) in Kraft. Die Änderungen haben insbesondere Auswirkungen auf die Batteriehersteller und die Rücknahmesysteme von Geräte-Altbatterien. Dann wechselt auch das BattG-Melderegister vom Umweltbundesamt (UBA) zur stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear). Batteriehersteller haben ein Jahr Zeit, um sich neu zu registrieren. weiterlesen