Um antikoagulante Rodentizide rechtskonform, sicher und wirksam anzuwenden, müssen die in der „Guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“ (GfA) enthaltenen Anwendungsbestimmungen befolgt werden. Dazu gehört unter anderem, vor der Verwendung von Rodentiziden den Einsatz nicht-chemischer
Bekämpfungsmethoden, wie zum Beispiel Fallen, zu prüfen. Diese eignen sich insbesondere zur Bekämpfung von Mäusen, Wühlmäusen und vereinzelt vorkommenden Ratten. Haben sich Fallen als ungeeignet oder unzureichend herausgestellt, können Fraßköder mit Antikoagulanzien bei sachgemäßer Verwendung eine effektive Bekämpfungsmaßnahme sein. Dabei ist jedoch eine Vielzahl von Anwendungsbestimmungen unbedingt einzuhalten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.