Der Betreiber einer Erneuerbaren-Energie-Anlage kann sich für die Menge, die er in seiner Anlage produziert und ins Stromnetz eingespeist hat, Herkunftsnachweise ausstellen lassen, sofern dieser Strom nicht nach dem EEG vergütet wurde. Die Herkunftsnachweise kann er verkaufen und im Herkunftsnachweisregister an den Käufer – z.B. das Elektrizitätsversorgungsunternehmen – übertragen.