- 481 Inhalt(e) -
Archiv
-
-
Können auch „Hersteller” ohne Sitz/ Niederlassung in Deutschland Anzeigen gemäß § 4 BattG beim Umweltbundesamt vornehmen?
-
Wer ist innerhalb eines Unternehmenskonzerns Hersteller?
-
Ist der „Hersteller“ verpflichtet, die Marke(n) anzugeben, unter denen er Batterien in den Verkehr zu bringen beabsichtigt?
-
Was ist unter „Marke“ zu verstehen?
-
Welche „Marke“ ist anzugeben, wenn der Hersteller Batterien in Verkehr bringt, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind?


