Bei Verbraucherprodukten haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, beim Hersteller, Importeur oder Handel nachzufragen, ob fortpflanzungsschädliche Phthalate enthalten sind. Das UBA hat mit der Internetseite http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung gestellt. Verbraucher und Verbraucherinnen brauchen lediglich den Strichcode auf dem Produkt anzugeben. Eine Antwort muss innerhalb von 45 Tagen erfolgen. Dieses Recht auf Information ermöglicht die EU-Chemikalienverordnung REACH. Dies gilt unabhängig von einem möglichen Kauf des Produkts.