Aufgrund ihrer gesundheitsschädlichen Eigenschaften sind einige Phthalate in bestimmten Verbraucherprodukten verboten.
Die fortpflanzungsgefährdenden Phthalate DEHP, DBP und BBP sind in der EU seit 2005 generell in Babyartikeln und Spielzeug verboten. Weitere besorgniserregende Phthalate, die oft als Alternativen zu den bereits genannten eingesetzt werden, wie DINP, DIDP und DNOP (Di-n-octylphthalat) sind in Spielzeug und Babyartikeln, die von Kindern in den Mund genommen werden können, nicht zulässig.
Phthalate, die als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wurden, dürfen gemäß der EU-Chemikalienverordnung REACH auch nicht in Gemischen, z.B. Lacken, Klebstoffen oder Duftstoffen, enthalten sein, die an die breite Öffentlichkeit verkauft werden.
Für die Verwendung von Phthalaten in Kunststoffverpackungen für Lebensmittel gelten zum einen bestimmte Grenzwerte für ihren Übergang auf das Lebensmittel, zum anderen bestehen bestimmte Einsatzbeschränkungen wie Verwendungsverbote, Verbote des Kontakts mit fetthaltigen Lebensmitteln sowie Säuglings- und Kleinkindnahrung.
Einige Phthalate, u.a. DEHP, BBP und DBP, dürfen laut Kosmetik-Verordnung der EU nicht in Kosmetika enthalten sein.