Nein. Die Verordnung verbietet keine bestimmen Lampentechniken, sondern setzt Anforderungen an Lampen, die für einen Teil der Hochdruck-Quecksilberdampflampen dazu führen, daß diese vom Markt weichen müssen.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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