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Warum gibt es das Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt?

Das Umweltbundesamt richtet das Herkunftsnachweisregister ein, um die Vorgaben der EU-Richtlinie 2009/28/EG in Deutschland umzusetzen. Gemäß Art. 15 dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten ein elektronisches Register für Strom aus erneuerbaren Energien errichten. Diese Aufgabe überträgt das Erneuerbare-Energien-Gesetz dem Umweltbundesamt (§ 55 EEG).

Das Umweltbundesamt ist dafür zuständig, Herkunftsnachweise für in Deutschland erzeugten Strom auszustellen sowie Herkunftsnachweise in das Ausland (Export) und aus dem Ausland (Import) zu übertragen und Herkunftsnachweise, die zur Stromkennzeichnung verwendet werden zu entwerten. Wenn das Umweltbundesamt Zweifel an der Richtigkeit, der Zuverlässigkeit oder der Wahrhaftigkeit des Herkunftsnachweises aus dem Ausland hat, kann es die Anerkennung und den Import verweigern.

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Schlagworte:
 Herkunftsnachweisregister

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