Nein, die Verordnung schreibt weder den Kauf noch den Einsatz bestimmter Lampen vor. Auch indirekt zwingt sie nicht zu Kauf oder Einsatz von Lampen nur einer Technik. Die Anforderungen sind zwar so scharf, daß von den betroffenen herkömmlichen Glühlampen alle und von den Halogenglühlampen die meisten – nach und nach – vom Markt weichen müssen. Doch müssen auch bei den KLL und den LED-Lampen die weniger effizienten Ausführungen weichen. Weiterbestehen werden bei den Halogen-, LED- und KLL die jeweils effizienteren Ausführungen.