Nein. Die Verordnung verbietet keine bestimmten Lampenarten. Sie setzt Anforderungen an die Effizienz und die Gebrauchstauglichkeit von Lampen. Da die viele Glühlampen diese Anforderungen nicht erfüllen können, müssen sie – von Ausnahmen abgesehen – nach und nach vom Markt weichen.
Näheres finden Sie in der UBA-Schrift „Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung”.