Die Verwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien ohne einen festgestellten Nagetierbefall ist gemäß der „Guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“ grundsätzlich verboten. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Einrichtung einer strategischen befallsunabhängigen Dauerbeköderung an Eindring- und Einniststellen in und um Gebäude zulässig sein. Die Durchführung einer befallsunabhängigen Dauerbeköderung ist jedoch ausschließlich Schädlingsbekämpfer/innen vorbehalten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.