Renaturierung im Einklang mit der Land- und Forstwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft sind unverzichtbar für einen partnerschaftlichen Gewässerschutz. Berührungspunkte sind insbesondere die Flächenbereitstellung für Renaturierungsprojekte, die gewässerschonende Bewirtschaftung und die Reduzierung von Stoffeinträgen in Flüsse und Bäche.
Der überwiegende Anteil der Flüsse und Bäche in Deutschland fließt durch land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Hier treffen die Interessen der Landbewirtschaftung und einer ökologischen Gewässerentwicklung aufeinander. Begegnen sich Wasser-, Land- und Forstwirtschaft auf Augenhöhe, lassen sich Fließgewässerrenaturierungen im Umfeld von Weiden, Ackerflächen und Forsten konfliktarm und lösungsorientiert realisieren (DVL & UBA 2010).
Kooperation mit der Landwirtschaft für Flächenbereitstellung
Insbesondere bei langfristigen und großräumigen Vorhaben bewähren sich projektbegleitende Arbeitsgruppen, bei denen die landwirtschaftlichen Interessengruppen in Entscheidungen eingebunden sind (LWK-NRW 2014 & 2017). Für konfliktarme Lösungen können gemeinsame Rahmenvereinbarungen geschlossen werden , in denen die Bedingungen einer Kooperation von Landwirtschaft und Wasserwirtschaft definiert sind (Beispiel: "Kooperativer Wasserschutz" in Nordrhein-Westfalen). Mehr dazu: Frühe Einbindung der Landwirtschaft verhindert Missverständnisse an der Hase
Freiwillige Maßnahmen der Landwirtschaft honorieren
Die Honorierung freiwilliger Leistungen landwirtschaftlicher Betriebe ist ein zentraler Baustein für einen kooperativen Gewässerschutz. Sie kann z.B. in Form von Agrarumweltprogrammen und anderen Umweltförderprogrammen erfolgen. Diese bieten die Bundesländer, meist mit finanzieller Unterstützung der EU und des Bundes an. Mehr dazu: Finanzierung und Förderung von Gewässerrenaturierungen und Fachliche Unterstützung für Gewässerrenaturierungen
Gewässerschutzberatung ausbauen
Landwirtschaftliche Betriebe sehen sich einer immer größeren Fülle an gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen gegenüber. Gewässerschutz ist für sie nur einer von vielen Aspekten. Eine gute Beratung, die zielgerichtet Hilfe und Information liefert, wird deshalb immer wichtiger. Die Beratung zur gewässerschonenden Landbewirtschaftung bietet Chancen für beide Seiten. Landwirtschaftliche Betriebe entwickeln ein besseres Verständnis für die Ziele des Gewässerschutzes. Beratende Institutionen erhalten Einblicke in die Situation der landwirtschaftlichen Betriebe.
Für die Umsetzung der Beratung können Gewässerschutzberatende der Bundesländer ebenso kontaktiert werden wie Teammitglieder von Landschaftspflegeverbänden, in denen Landwirtschaft und Naturschutz bereits auf regionaler Ebene zusammenarbeiten (siehe z. B. Labertalprojekt und Fachliche Unterstützung für Gewässerrenaturierungen).
Gewässerschutz mit der Land- und Forstwirtschaft
Renaturierungen, die auf die Verbesserung der Gewässerstruktur abzielen, sind nur erfolgreich, wenn auch alle anderen Faktoren berücksichtigt werden, die die Tier- und Pflanzenwelt eines Gewässers beeinträchtigen können (z.B. übermäßiger Eintrag von Nährstoffen, also Stickstoff- und Phosphorverbindungen, aus landwirtschaftlichen Flächen). Kleine Fließgewässer in Wald und Flur sind nicht automatisch naturnah. Land-und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind Produktionsstätten, dabei bleibt die Beeinträchtigung von Fließgewässern nicht aus (FVA 2004). Im Zuge von Renaturierungen ist es deshalb häufig sinnvoll, die landwirtschaftliche Nutzung in Gewässernähe zu extensivieren. Mehr dazu: Hase: Kooperation mit Landwirtschaft zur Auenrevitalisierung
Gewässerschutz kann nur gemeinsam mit der Landwirtschaft erfolgreich sein. Die UBA-Broschüre "Gewässerschutz mit der Landwirtschaft" (2010) will für einen breiteren Einsatz gewässerschonender Maßnahmen werben und aufzeigen, dass Gewässerschutz nicht mit Ertragseinbußen einhergehen muss und letzten Endes allen Beteiligten zugutekommt. In manchen Fällen wirken sich Renaturierungsmaßnahmen positiv auf die Landwirtschaft aus, z. B. weil sie Weideflächen vor Dürreschäden schützen.
Totholz, also abgestorbene Bäume oder deren Teile, entsteht durch natürliche Absterbeprozesse der Gehölze im Gewässerrandstreifen, aber auch durch forstliche Eingriffe. Wenn es die Abflussverhältnisse zulassen, ist es vorteilhaft, Totholz in den Fließgewässern zu belassen, denn durch Totholz wird die Vielfalt von Gewässerstrukturen, Lebensräumen und Arten gesteigert. Das Nahrungsangebot für aquatische Organismen wird erhöht und Totholz trägt durch seine Wasserrückhaltung zum dezentralen Hochwasserschutz bei. Mehr dazu: Gehölzmanagement im Gewässerrandstreifen der Wern bei Zeuzleben
Gewässerumfeld im Wald – Standorttypische Laubbäume statt Fichten
Aus gewässerökologischer Sicht sind Fichten keine geeigneten Bäume für ufernahe Standorte:
Nadelstreu nachteilig für Nährstoffsituation im Gewässer - Fichtennadeln sind von zersetzenden Organismen im Wasser schlecht zu verarbeiten. Sie tragen somit nicht zur Nahrungskette bei.
Lichtmangel – Durch sehr dicht bis ans Ufer gepflanzte Fichten kommt kaum noch Licht an das Gewässer. Das Pflanzenwachstum im Gewässer verringert sich und ein Teil der Nahrungskette fällt aus (BUND 2013).
Wassermangel – Fichten haben einen hohen Wasserbedarf, der eine übermäßige Austrocknung des Gewässerumfeldes hervorruft und die dort ansässigen Lebensgemeinschaften beeinträchtigt.
Barrierewirkung – Zahlreiche Insektenarten durchlaufen einen Lebenszyklus, der als Larve im Wasser beginnt und als Fluginsekt endet. Im Wasser werden die Tiere bachabwärts "verdriftet". Viele Insekten gleichen diese Drift durch einen bachaufwärts gerichteten Kompensationsflug aus. Geschlossene Fichtenbestände behindern diese Aufwärtswanderung, weil sie die Sicht- und Temperaturverhältnisse entlang der Fließgewässer verändern und so die Orientierung der Insekten stören (Bönecke 2002).
Im Zuge von Durchforstungen sollten Fichten daher aus dem Uferbereich der Waldbäche entfernt werden. An ihre Stelle können Laubholzarten wie Schwarzerle, Esche, Traubenkirsche, Baum- und Strauchweiden treten, die natürlicherweise im Uferbereich vorkommen. Mehr dazu: Anlage von breiten Gewässerrandstreifen an der Helme
Durch gewässerschonende Praktiken können Beeinträchtigungen von Fließgewässern in land- und forstwirtschaftlichen Flächen vermieden werden:
Innerhalb von Bachauen sollte auf den Einsatz von Großmaschinen (z. B. Vollernter) verzichtet werden, um Bodenschäden an Ufer und Aue zu vermeiden.
Beim Neubau von Wirtschaftswegen sollte die Bachaue gemieden werden.
Bei Kreuzungen von Bächen und Wirtschaftswegen sollte auf die Durchgängigkeit der Gewässer geachtet werden. Brücken oder Furten sind günstiger als Verrohrungen (Keuneke 2011).
Es sollten naturnahe bachbegleitende Streifen mit standorttypischen Gehölzen entwickelt und der Laubholzanteil erhöht werden.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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