Biozid-Produkte sind dazu bestimmt, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. Das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten ist in der Biozid-Richtlinie 98/8/EG geregelt. Danach bedürfen Biozid-Produkte einer Zulassung. Es dürfen nur solche Biozid- Produkte zugelassenen werden, in denen Wirkstoffe verwendet werden, die im Anhang I der Biozid-Richtlinie aufgenommen wurden (Positiv-Liste). Die eingesetzten Wirkstoffe werden in einem EU-weiten Verfahren geprüft.
Chemikalien, Wasser
Biozide in Gewässern: Eintragspfade und Informationen zur Belastungssituation und deren Auswirkungen
Reihe
Texte | 09/2009
Seitenzahl
52
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Dr. Maren Kahle, Ingrid Nöh
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
502 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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