Biozid-Produkte sind dazu bestimmt, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. Das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten ist in der Biozid-Richtlinie 98/8/EG geregelt. Danach bedürfen Biozid-Produkte einer Zulassung. Es dürfen nur solche Biozid- Produkte zugelassenen werden, in denen Wirkstoffe verwendet werden, die im Anhang I der Biozid-Richtlinie aufgenommen wurden (Positiv-Liste). Die eingesetzten Wirkstoffe werden in einem EU-weiten Verfahren geprüft.
Series
Texte | 09/2009
Number of pages
52
Year of publication
Author(s)
Dr. Maren Kahle, Ingrid Nöh
Language
German
Publisher
Umweltbundesamt
File size
502 KB
Price
0,00 €
Print version
not available
rated as helpful
286