"Trinkwasser" oder (nach Sprachregelung der EG-Trinkwasserrichtlinie und der Trinkwasserverordnung) "Wasser für den menschlichen Gebrauch" muss bestimmte, rechtlich vorgegebene und im technischen Regelwerk festgelegte Güteeigenschaften erfüllen. Zu den Grundanforderungen gehört, dass Trinkwasser rein und genusstauglich ist, keine Krankheitserreger aufweist und keine Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthält.
Gesundheit, Wasser
Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucher und Verbraucherinnen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland (2002 - 2004)
Berichtszeitraum: 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2004
Version vom 25. April 2006, korrigiert Juni 2008Seitenzahl
38
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
1066 KB
Preis
0,00 €
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