Die Regularien zur Anwendung mineralischer Abfälle in Bauwerken sind bisher vor allem in der Mitteilung M 20 der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), den „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen – Technische Regeln“, festgehalten. Da diese allerdings keinen Rechtscharakter besitzen, ist die Einführung einer neuen, bundeseinheitlichen Regelung notwendig. Mithilfe der Mantelverordnung sollen die Anforderungen an die Herstellung und den schadlosen Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe sowie das Auf- und Einbringen von Bodenmaterial im Einklang mit den Anforderungen des Boden- und Grundwasserschutzes geregelt werden. Im vorliegenden Projekt wurden Daten zu Aufkommen, Verbleib und Qualität von mineralischen Abfällen, Recyclingbaustoffen, industriellen Nebenprodukten und sonstigen mineralischen Materialien erhoben. Durch den Vergleich mit Materialwerten des LAGA-Merkblattes und des Entwurfs für die Ersatzbaustoffverordnung (2007) wurden die Folgen einer neuen Verordnungsgebung für die betroffene Wirtschaft abgeschätzt. Nach den erhaltenen Daten wird durch eine Neuregelung nicht mit massiven Einschnitten im Einsatz von Ersatzbaustoffen gerechnet. Es wird jedoch empfohlen, entsprechende Rahmenbedingungen, wie Gütesicherung und Akzeptanz von Recyclingbaustoffen, zu schaffen um die Wirtschaftlichkeit des Recyclings der erheblichen Mengen an mineralischen Abfällen nicht zu gefährden.
Seitenzahl
        153
      Erscheinungsjahr
        
      Autor(en)
        Günter Dehoust, Peter Küppers, Peter Gebhardt, Ulrike Rheinberger, Andreas Hermann
      Sprache
        Deutsch
      Forschungskennzahl
        204 33 325
      Verlag
        Umweltbundesamt
      Dateigröße
        1117 KB
      Preis
                0,00 €
              Druckversion
        nicht lieferbar
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