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Was sind PFAS?
PFAS ist die Abkürzung für Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen. Dieser Begriff bezeichnet eine große Gruppe an Chemikalien. Ihr gemeinsames Merkmal ist, dass diese Chemikalien ein Grundgerüst aus Kohlenstoffketten besitzen die von Fluoratomen umgeben sind (sogenannte C-F-Ketten; siehe Abbildung mit Molekülstruktur der Perfluoroktansäure ).
Der Begriff „Alkyl“ kommt aus der organischen Chemie und bezeichnet eigentlich eine Verbindung aus Kohlenstoff- und Wasserstoffatomen. Wenn alle Kohlenstoffatome eines Moleküls (außer die am Ende) vollständig von Fluoratomen umgeben sind werden die Chemikalien als perfluoriert bezeichnet. Wenn teilweise auch andere Atome (z.B. Wasserstoff) an die Kohlenstoffatome gebunden sind werden die Chemikalien als polyfluoriert bezeichnet.
Wie viele PFAS gibt es?
Eine genaue Zahl, wie viele Chemikalien unter den Begriff „PFAS“ fallen, gibt es nicht. Dies hängt damit zusammen, dass es unterschiedliche Definitionen des Begriffs gibt und zudem stetig neue PFAS entwickelt werden.
In einer Datenbank der OECD zu PFAS , welche 2018 veröffentlich wurde, werden 4730 unterschiedliche PFAS gelistet. Eine Liste der Umweltbehörde der USA zu PFAS hat (Stand 05.2023) mehr als 12.000 Einträge. Im Chemikalieninformationssystem der nationalen Gesundheitsinstitute der USA „PubChem“ sind mehr als 6 Mio. Einträge zu Chemikalien zu finden, welche gemäß ihrer Struktur unter die PFAS Definition der OECD fallen. Diese Zahl ist aber eher als theoretische Möglichkeit zu verstehen wie viele PFAS existieren könnten. PubChem prüft nicht ob die eingetragenen Chemikalien tatsächlich hergestellt, oder verwendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen PFC und PFAS?
Die Begriffe PFC und PFAS beschreiben grundsätzlich die gleiche Gruppe an Chemikalien. Der Begriff PFC (Per- und Polyfluorierte Chemikalien) ist inzwischen veraltet. Geläufiger ist der Begriff PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen). Dieser ist „chemisch betrachtet“ präziser und wird daher z.B. auch in der wissenschaftlichen Literatur verwendet.
Sind PFAS gefährlich?
Die zentrale Besorgnis ist, dass PFAS durch eine andauernde Herstellung & Verwendung weiterhin in die Umwelt gelangen und so auch in Menschen und Tiere gelangen. Dort verbleiben sie aufgrund ihrer Stabilität für lange Zeiträume. Langfristig werden so die Konzentrationen ansteigen und irgendwann eine Höhe erreichen bei der negative Effekte auf Umweltorganismen, Ökosysteme und Menschen auftreten können.
PFAS sind eine sehr große Gruppe an Chemikalien (siehe „PF-Was? Begriffserklärung“). PFAS können daher sehr unterschiedliche Strukturen haben. Sie können sich z.B. in der Länge der Kohlenstoffkette unterscheiden, oder durch die Atome an einem Ende des Moleküls (sogenannte funktionale Gruppen). Dadurch können PFAS sehr unterschiedliche Eigenschaften haben. Aber alle PFAS haben eine Gemeinsamkeit: ihre hohe Persistenz, d.h. sie sind sehr stabil und können entweder in der Umwelt nicht abgebaut werden, oder bilden beim Abbau andere persistente PFAS. Die Stabilität ergibt sich aus der Struktur der Substanzen. Die C-F Bindung ist eine der stärksten im Bereich der organischen Chemie, d.h. es braucht viel Energie um diese Verbindung zu trennen. Am Ende verbleiben daher immer Verbindungen die unter Umweltbedingungen nicht weiter abgebaut werden können.
Für bestimmte, gut untersuchte, PFAS konnte mittlerweile gezeigt werden, dass sie negative Effekte auf die Leber, das Immunsystem, den Hormonhaushalt, den Stoffwechsel, oder die Fortpflanzung haben können. Für die meisten Substanzen aus der Gruppe der PFAS ist aber insgesamt noch zu wenig bekannt, um ihre Gefährlichkeit beurteilen zu können. Dass PFAS weltweit in der Umwelt und in Menschen nachgewiesen werden können, ohne dass man Informationen über die Gefährlichkeit dieser Substanzen hat, ist jedoch ausreichend Anlass zur Besorgnis und zeigt, dass Einträge in die Umwelt soweit wie möglich reduziert werden müssen. Bereits heute haben viele Menschen PFAS im Körper und in einigen Bevölkerungsgruppen übersteigen PFAS-Konzentrationen toxikologisch akzeptable Werte.
Wie kommen PFAS überhaupt in die Umwelt?
PFAS können während ihres gesamt Lebenszyklus in die Umwelt gelangen. Das beginnt mit ihrer Herstellung. Relevante Pfade für die Freisetzung sind z.B. das Abwasser, die Abluft, Bauteile oder Abfälle von Industrieanlagen. Während der Verarbeitung zu Produkten oder der Verwendung dieser Produkte können ebenfalls PFAS in die Umwelt gelangen. Beispiele hierfür sind die Verwendung von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen oder das Auswaschen aus imprägnierten Textilien. Aber auch aus Klimaanlagen können PFAS in Form von fluorierten Gasen (sogenannte F-Gase) freigesetzt werden. Schlussendlich können während der Entsorgung PFAS aus der unvollständigen Verbrennung von Abfall oder dem Sickerwasser von Deponien in die Umwelt gelangen.
PFAS werden aber auch an Orten weitab von Industrieanlagen oder anderer menschlicher Aktivität gefunden z.B. in den Polargebieten oder im Hochgebirge. Das zeigt, dass PFAS mittlerweile weltweit in allen Umweltmedien zu finden sind. Dementsprechend gibt es auch eine wachsende Zahl an wissenschaftlichen Studien, die das Vorkommen von PFAS in allen Umweltmedien belegen.
Was passiert mit PFAS in der Umwelt?
PFAS können unter Umweltbedingungen nicht abgebaut werden, oder sie bilden beim Abbau andere persistente PFAS. Daher verbleiben sie für sehr lange Zeit in der Umwelt.
Die Länge der Kohlenstoffkette der PFAS bestimmt maßgeblich ihr Verhalten in der Umwelt. Solche mit kürzeren Kohlenstoffketten können sich besser in Wasser lösen und über den Wasserkreislauf global verteilen und so auch Trinkwasser-Ressourcen erreichen. Flüchtige Verbindungen können über die Atmosphäre über lange Strecken transportiert werden und auch abgelegene Gebiete erreichen. PFAS können daher auch in der Arktis und Antarktis nachgewiesen werden.
PFAS mit längeren Kohlenstoffketten werden dagegen eher in Organismen verbleiben und sich so entlang der Nahrungskette immer weiter anreichern. Darum haben Raubtiere meist höhere Konzentrationen an PFAS im Körper als Pflanzenfresser.
Wie ist die Grundwasserbelastung in Deutschland?
Derzeit wird das Grundwasser in nahezu allen Bundesländern anlassbezogen auf PFAS untersucht, also überall dort wo PFAS-Belastungen bekannt sind oder erwartet werden können. Bei den beispielhaften Beprobungen wurden PFAS an den meisten der untersuchten Messstellen (70%) nachgewiesen. Einen umfassenden Überblick über die Grundwasserbelastung in Deutschland insgesamt gibt es bislang nicht.
Wo gibt es in Deutschland sog. Hotspots (d.h. besonders belastete Orte)?
Sogenannte „Hotspots“, d.h. Orte mit besonders hoher Belastung, können z.B. Flughäfen oder Truppenübungsplätze sein, an denen fluorierte Löschschäume zum Einsatz kamen. Auch in der Nähe von Produktionsstätten wurden erhöhte Konzentrationen von PFAS in der Umwelt gemessen.
Möhnetalsperre, NRW
Der erste PFAS-Fall in Deutschland wurde bereits im Jahr 2006 bekannt. In der Möhnetalsperre in Nordrhein-Westfalen, die als Trinkwasserspeicher dient, wurden außergewöhnlich hohe PFAS-Konzentrationen gemessen. Die dafür verantwortlichen Quellen waren höchstwahrscheinlich die (illegale) Ausbringung von kontaminierten organischen Abfallgemischen und Bodenverbesserungsmitteln auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Bevölkerung von Arnsberg wurde unwissentlich und vermutlich über Jahre hinweg mit PFAS-kontaminiertem Trinkwasser versorgt. Freiwillige nahmen an Studien teil, die erste Ergebnisse zum Langzeitverhalten und den Auswirkungen von PFAS beim Menschen ableiteten. Seither werden aufwendige Maßnahmen zur Aufbereitung des Trinkwassers und Bodensanierungen durchgeführt. Die Trinkwasserkommission leitete aufgrund dieses Falles 2006 erstmals gesundheitlich duldbare Leitwerte für zwei PFAS ab. Das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) veröffentlicht seit Bekanntwerden der PFAS-Belastung regelmäßig aktualisierte Verzehrempfehlungen für Fische aus dem Einzugsgebiet der Ruhr.
Gendorf/Altötting, Bayern
In einem Industriebetrieb in Gendorf wurde PFOA (Perfluoroktansäure, eine Chemikalie aus der Stoffgruppe PFAS) viele Jahre zur Herstellung von Fluorpolymeren eingesetzt (siehe „Fluoropolymere. Die etwas anderen PFAS?“). Über Abwasser und Abluft erreichte PFOA Oberflächengewässer und Böden und führte zu einer großflächigen Kontamination der Umwelt. Im Laufe der Zeit verlagerte sich PFOA in das Grundwasser, das zur Trinkwassergewinnung verwendet wurde. Dadurch kam es in Teilen des Landkreises Altötting zu einer Belastung der Menschen durch kontaminiertes Trinkwasser. Eine Humanbiomonitoringstudie im Jahr 2018 zeigte zum Teil erhöhte PFOA-Gehalte im Blut der Bevölkerung. Das Bayrische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geht aber von keiner konkreten gesundheitlichen Gefährdung aus. Als Maßnahme zur Verminderung der PFOA-Exposition der Bevölkerung wird das Trinkwasser aufwendig aufbereitet, um die PFAS-Gehalte zu minimieren. Eine Sanierung der Böden ist mit den derzeit bekannten Sanierungsmethoden nicht machbar. Seit einigen Jahren wird im Industriepark Gendorf der PFOA-Ersatzstoff ADONA eingesetzt – ebenfalls ein PFAS. Auch ADONA wird bereits in Spuren in der Umwelt nachgewiesen.
Rastatt, Baden-Württemberg
Ein bislang weltweit einzigartiger PFAS-Schadensfall befindet sich in Rastatt (Baden-Württemberg). Dort sind ca. 1200 ha Ackerfläche mit PFAS kontaminiert. Entdeckt wurde die Verunreinigung durch einen Wasserversorger, der das Trinkwasser freiwillig auf PFAS untersuchte und dabei erhöhte Werte vor allem von kurzkettigen PFAS bemerkte. Weitere Untersuchungen zeigten eine großflächige Grundwasserkontamination auf. Der Verursacher ist bis heute nicht eindeutig benannt. Es wird vermutet, dass die PFAS-Kontamination durch Gemische aus Papierschlämmen und Kompost verursacht wurde, die über mehrere Jahre auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht wurden. Über Jahre sickerten PFAS aus dem Boden in das Grundwasser und verunreinigten das Trinkwasser. Außerdem wurden PFAS in einigen Nahrungs- und Futtermitteln nachgewiesen.
Die Behörden sprachen vorsorgliche Anbauverbote von Spargel und Erdbeeren aus, weil diese Kulturen besonders viel PFAS aufnehmen können. Inzwischen wurde ein Vor-Ernte-Monitoring etabliert, um sicherzustellen, dass keine Nahrungs- und Futtermittel mit zu hohen PFAS-Gehalten vermarktet werden. Die Kosten für das Vor-Ernte-Monitoring trägt das Land Baden-Württemberg.
Der Wasserversorger musste zwei Trinkwasserbrunnen schließen, und das Trinkwasser aufwendig aufbereiten. Die Kosten dafür trägt die Bevölkerung in Form von höheren Preisen für das Trinkwasser. Eine Sanierung des Grundwassers und der kontaminierten Böden ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich.
Düsseldorf, NRW und Manching, Bayern
An diesen beiden Orten hat die Verwendung von PFAS-haltigen Feuerlösch-Schäumen zu Kontaminationen des Grundwassers und anliegender Gewässer geführt.
Die Grundwasserkontamination des Düsseldorfer Flughafens führte neben der Verunreinigung des Bodens auch zur Verunreinigung eines umliegenden Sees mit PFAS, dessen Nutzung daher behördlich untersagt ist. Der langwierige Sanierungsprozess wird auch in Zukunft hohe Kosten verursachen.
In Manching folgten Brunnenschließungen, so dass die Bewässerung von Ackerflächen und Privatgärten nicht mehr möglich ist.
Eine Karte mit den Hotspots in Deutschland ist im Schwerpunktheft 01/2020 zu finden (S.24)
Wie hoch ist die Belastung der deutschen Bevölkerung mit PFAS?
In der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, GerES V (2014-2017), wurden bei über 1.000 3 bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen das Blutplasma untersucht. Neben weiteren Stoffen wurden auch 12 verschiedene PFAS analysiert. Wie auch bei anderen europäischen Studien mit Kindern beobachtet, ist die PFAS-Exposition hauptsächlich durch eine Exposition mit vier verschiedenen PFAS (PFOS, PFOA, PFHxS und PFNA) charakterisiert. Allerdings liegen die deutschen Werte für diese vier Stoffe im Vergleich zu anderen europäischen Studien etwas niedriger. Dies könnte daran liegen, dass die Daten aus Deutschland aktueller sind und die Menge an diesen PFAS, welche durch Kinder und Jugendliche aufgenommen wurde, zurück gegangen ist.
PFOS wurde in allen und PFOA in fast allen Blutproben gefunden. Die Konzentrationen einiger PFAS im Blutplasma gestillter Kinder sind höher als bei ungestillten Kindern und zwar umso höher, je länger die Stilldauer war.
21,1 % der Kinder, deren Blutplasma im Rahmen von GerES V auf PFOA untersucht wurde, überschritten den HBM-I-Wert von 2 ng/ml, während 7,3 % der Studienteilnehmenden den HBM-I-Wert von 5 ng/ml Blutplasma für PFOS überschritten. Der HBM-II-Wert für PFOA wurde nicht überschritten, der für PFOS von 0,17 % der untersuchten Personen.
Mit Hilfe von Proben der Umweltprobenbank des Bundes konnte auch die Entwicklung der Belastung der Altersgruppe der 20 bis 29- Jährigen mit PFAS über die letzten vier Jahrzehnte nachverfolgt werden. Aktuelle Messungen auf 37 verschiedene PFAS in Proben aus den Jahren 2009-2019 zeigen, dass PFOA und PFOS den Großteil der Belastung ausmachen. Seit 1986 ist die Belastung mit PFOA zwar um mehr als 70% und mit PFOS bereits um mehr als 90% gesunken, aber immer noch werden vereinzelt erhöhte Konzentrationen gefunden. Die Daten zu PFHxS und PFNA weisen für die letzten Jahre auch eher auf abnehmende Konzentrationen hin. Gleichzeitig gibt es Hinweise darauf, dass die Konzentration von nicht regulierten PFAS steigt.
Welche gesundheitlichen Folgen kann die PFAS-Belastung in Menschen haben?
Manche PFAS können Effekte auf Stoffwechsel, Hormonhaushalt, Fortpflanzung, Immunsystem haben, manche stehen auch im Verdacht krebserregend sein. Die allermeisten PFAS sind aber noch nicht ausreichend untersucht worden um Aussagen über Effekte auf die Gesundheit machen zu können. Weitere Informationen hierzu sind hier, sowie auf dieser Website des Bundesinstituts für Risikobewertung zu finden.
Können PFAS wieder aus der Umwelt entfernt werden?
Die Sanierung von Boden oder Grundwasser, welche mit PFAS kontaminiert sind, ist aufgrund der hohen Stabilität dieser Substanzen aufwändig und kostspielig. Viele Verfahren, die bei anderen Schadstoffen eingesetzt werden, funktionieren bei PFAS nicht. Einige PFAS binden an Oberflächen und können daher mit Aktivkohlefiltern aus belastetem Grundwasser entfernt werden. Andere, insbesondere kurzkettigere PFAS (siehe „PF-Was? Begriffserklärung“), lassen sich mit diesem Verfahren hingegen weniger gut beseitigen.
Eine vollständige Entfernung von PFAS aus belasteten Böden ist nach heutigem Kenntnisstand nur durch eine Hochtemperaturbehandlung (d.h. Verbrennung) möglich. Allerdings verliert der Boden dadurch seine biologische Funktion und kann nur noch als Füllmaterial verwendet werden. PFAS können auch durch Waschverfahren zumindest zum Teil aus Böden entfernt werden. Der Boden wird dafür in grobe und feine Bestandteile aufgeteilt. Aus groben Bestandteilen können PFAS herausgewaschen werden. Bei den feineren Bodenbestandteilen funktioniert dies dagegen nicht bzw. nur mit geringer Effektivität. Beim Auswaschen der groben Bodenbestandteile entsteht PFAS belastetes Waschwasser. Dieses muss dann zusammen mit der feineren Bodenfraktion weiter behandelt bzw. verbrannt oder deponiert werden. Diese Methode ist in Deutschland bereits verfügbar. PFAS-haltige Böden können auch auf Deponien abgelagert werden, wobei dies auch keine langfristige Lösung des Problems darstellt.
Um die Ausbreitung von PFAS in Böden und Grundwasser an Hotspot-Standorten in einem ersten Schritt einzudämmen, werden derzeit verschiedene Methoden zur Immobilisierung von PFAS erprobt, d.h. Methoden, die PFAS im Boden oder Grundwasser festhalten, so dass sie sich nicht weiter verteilen. Es ist jedoch noch nicht erwiesen, ob diese Methoden PFAS langfristig im Boden und Grundwasser binden können, da es bisher kaum Erfahrungen damit gibt.
Die Arbeitshilfe „Sanierungsmanagement für lokale und flächenhafte PFAS-Kontaminationen“ unterstützt vollzugstauglich die zuständigen Behörden bei der Vorauswahl, der Bewertung und der Entscheidung für ein geeignetes und verhältnismäßiges Sanierungsverfahren, zeigt relevante Rahmenbedingungen und flankierende Maßnahmen auf. Sie ist auf der Webseite des UBA abrufbar,
Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials sind auf der Webseite des BMUV abrufbar. Sie wurden in fast allen Bundesländern eingeführt.
In vielen Kläranlagen können PFAS nicht wirksam aus dem behandelten Abwasser entfernt werden. Die meisten Kläranlagen müssten durch ähnliche Verfahrensschritte wie bei der Grund- bzw. Trinkwasseraufbereitung ergänzt werden, die jedoch teuer sind.
Gibt es Methoden mit denen PFAS zerstört werden können?
PFAS können bei sehr hohen Temperaturen verbrannt werden und so in ihre chemischen Bestandteile zerlegt werden. Allerdings erfordert dies viel Energie. Neben der Temperatur spielen auch andere Bedingungen bei der Verbrennung wie z.B. die Verweildauer in der Flamme, oder der Sauerstoffgehalt eine wichtige Rolle um eine vollständige Verbrennung von PFAS zu erreichen. Anlagen welche PFAS-haltige Materialien unter den nötigen Bedingungen verbrennen können stehen zudem nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Kapazitäten welche derzeit dafür vorhanden sind reichen vermutlich nicht aus um alle PFAS-haltigen Abfälle adäquat zu behandeln. Bei der unvollständigen Verbrennung von PFAS können giftige Gase entstehen (z.B. Fluorwasserstoff welches in Wasser Flusssäure bildet). Zudem können auch fluorierte Gase, welche teilweise ein hohes Treibhausgaspotential haben, entstehen.
Andere Methoden zur Zerstörung von PFAS werden derzeit erforscht. Allerdings steht die Forschung noch am Anfang und eine Zerstörung von PFAS bei niedrigen Temperaturen ist bisher nur im Labor möglich.
Welche Grenzwerte gelten für PFAS in Lebensmitteln?
Für PFAS in Lebensmitteln gelten seit April 2023 Höchstgehalte für vier PFAS (PFOS, PFOA, PFNA, PFHxS). Für diese hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2020 Grenzwerte für die tolerierbare wöchentliche Aufnahme (TWI) festgelegt. Die Höchstgehalte gelten zunächst in Eiern, Fleisch, Fisch und Meeresfrüchten. Bei anderen relevanten Nahrungsmitteln (etwa Milchprodukten) fehlen dafür bislang die Methoden um PFAS in diesen Lebensmitteln zu messen. Eine Übersicht über die Grenzwerte in den verschiedenen Lebensmitteln ist in der folgenden Tabelle zu finden, oder kann direkt im Gesetzestext der EU Verordnung nachgelesen werden.
Ist in Deutschland Trinkwasser mit PFAS belastet?
Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass in Deutschland derzeit nicht von einer flächendeckenden Belastung des Trinkwassers mit PFAS auszugehen ist (Details der Untersuchungen siehe unten).
Es gibt jedoch regionale Unterschiede hinsichtlich der Belastung des Trinkwassers. In einigen Fällen mussten in bestimmten Regionen Trinkwasserbrunnen aufgrund von hohen PFAS-Belastungen geschlossen werden, oder Maßnahmen zur Reinigung des Wassers ergriffen werden (siehe auch „PFAS in der Umwelt und im Menschen“). Um Informationen über die Situation ihrer Trinkwasserversorgung zu bekommen wenden Sie sich bitte an ihren lokalen Wasserversorger.
Eine erste Abschätzung der voraussichtlichen Belastung von Grund-, Roh- und Trinkwasser mit PFAS wurde durch das UBA und dem Institut für Wissen in der Wirtschaft (IWW) unter Beteiligung der Bundesländer in 2022 anhand von bestehenden Untersuchungen durchgeführt. Diese wurden anonymisiert und aggregiert ausgewertet und hier veröffentlicht . Auf dieser Basis konnte gezeigt werden, dass voraussichtlich 3,8 % bzw. 5,0 % der Trinkwasserproben in Deutschland die neuen Grenzwerte für PFAS-20 resp. PFAS-4 überschreiten (siehe auch „Welche Grenzwerte gelten für PFAS in Trinkwasser?“).
In einer aktuellen, am UBA durchgeführten Studie wurden 89 regional über Deutschland verteilte Trinkwasserproben auf das Vorkommen von 26 PFAS-Substanzen untersucht. In allen Proben lag die Konzentration von PFAS-20 unterhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung von 100 ng/L, jedoch teilweise weit über der Bestimmungsgrenze (max. 80 ng/L), Die Konzentration von PFAS-4 überschritt in zwei Proben den Grenzwert von 20 ng/L.
Welche Grenzwerte gelten für PFAS in Trinkwasser?
Ende 2020 wurden in der EU-Trinkwasserrichtlinie (EU 2020/2184) erstmals Grenzwerte für PFAS in Trinkwasser eingeführt. Die Überwachung der PFAS-Konzentration in Trinkwasser kann gemäß der Richtlinie als „PFAS gesamt“ (d.h. alle messbaren PFAS) oder als „Summe von 20 PFAS“ (d.h. Summe der in Anhang III Teil B Nummer 3 EU-Trinkwasserrichtlinie aufgeführten 20 PFAS) erfolgen. Für „PFAS gesamt“ soll ein Grenzwert von 500 ng/L gelten und für „Summe von 20 PFAS“ ein Grenzwert von 100 ng/L. Die Grenzwerte gelten erst, wenn von der EU Kommission technische Leitlinien bezüglich der Analyseverfahren zur Überwachung vorgelegt werden (Art. 13 Abs. 7 EU-Trinkwasserrichtlinie). Dies ist zunächst nur für die „Summe von PFAS 20“ für Anfang 2024 zu erwarten.
Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ist am 20. Juni 2023 in Form einer ‚Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung‘ in Kraft getreten. Die Trinkwasserverordnung sieht nun erstmals einen Grenzwert von 100 ng/L für die „Summe PFAS-20“ vor, welcher ab 2026 einzuhalten ist. In Berücksichtigung der Bewertung von vier besonders besorgniserregenden PFAS durch die EFSA in 2020 wurde ein weiterer Parameter „Summe PFAS-4“ (Perfluoroktansäure (PFOA), Perfluornonansäure (PFNA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)) eingeführt, für den ab 2028 ein Grenzwert von 20 ng/L einzuhalten ist.
Welche PFAS sind in der EU verboten?
Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) sind seit 2009, 2020 bzw. 2022 im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens weltweit und daher auch in der EU verboten. Die Verbote für PFOA und PFHxS gelten auch für die jeweiligen Salze und Vorläuferverbindungen (d.h. alle Stoffe die zu PFOA, oder PFHxS abgebaut werden können). In der EU sind zudem C9-C14 Perfluorocarbonsäuren (PFCAs) durch die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) beschränkt d.h. bis auf wenige Ausnahmen sind die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen dieser Chemikalien verboten. C9 – C14 bezieht sich dabei auf die Länge der Kohlenstoff-Fluor-Kette der verschiedenen Chemikalien (Siehe auch „PF-Was? Begriffserklärung“).
Eine aktuelle Übersicht über die Regulierung von PFAS gibt es auch hier.
Welche PFAS gelten als besonders besorgniserregende Substanzen (sog. SVHCs)?
Folgende Substanzen aus der Gruppe der PFAS sind Stand 2023 im Rahmen der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) als besonders besorgniserregende Substanzen (sog. Substances of very high concern, SVHCs) identifiziert:
- C11-C14 PFCAs
- C8 PFCA (PFOA + Ammoniumsalze)
- C9 PFCA (PFNA + Ammonium- und Natriumsalze)
- C10 PFCA (PFDA + Ammonium- und Natriumsalze)
- C6 PFSA (PFHxS + Salze)
- HFPO-DA (auch bekannt als GenX)
- C4 PFSA (PFBS + Salze)
- C7 PFCA (PFHpA + Salze)
- Die Reaktionsmasse aus 2,2,3,3,5,5,6,6-octafluoro-4-(1,1,1,2,3,3,3-heptafluoropropan-2-yl)morpholine und 2,2,3,3,5,5,6,6-octafluoro-4-(heptafluoropropyl)morpholine
Eine aktuelle Übersicht über die Regulierung von PFAS gibt es auch hier.
Warum sind nicht bereits alle PFAS verboten?
Das UBA arbeitet seit vielen Jahren an der Problematik der weit verbreiteten Herstellung und Verwendung von PFAS. Die damit verbundenen Einträge in die Umwelt und die Exposition der Bevölkerung sehen wir als sehr besorgniserregend an. Das UBA hat daher in den letzten Jahren im Rahmen des europäischen und internationalen Chemikalienrechts mehrere Verfahren zur Regulierung besonders besorgniserregender PFAS eingeleitet, oder sich an Verfahren anderer Länder beteiligt. Bislang wurden vor allem diejenigen PFAS reguliert, die in den höchsten Konzentrationen in der Umwelt nachgewiesen wurden und deren Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit nach dem damaligen Kenntnisstand begründet werden konnten.
Eine aktuelle Übersicht über die Regulierung von PFAS gibt es auch hier.
Werden weitere Regelungen für PFAS benötigt?
In den vergangenen Jahren haben sich die Erkenntnisse und Hinweise weiter verdichtet, dass die gesamte Gruppe der PFAS insbesondere aus Umweltsicht problematisch ist. Deshalb haben die zuständigen deutschen Behörden gemeinsam mit den Behörden aus Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden ein weiteres Verfahren zur Regulierung von PFAS in der EU begonnen. Ziel des Verfahrens ist, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. wo die sozio-ökonomische Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen.
Wie läuft das Verfahren zur Regulierung von PFAS in der EU ab?
Das Verfahren zur EU-weiten Regulierung von PFAS wurde 2021 von den zuständigen Behörden aus Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden angekündigt.
In einem ersten Schritt wurde ein sogenanntes „Beschränkungsdossier“ erarbeitet. Darin wurde der derzeitige Kenntnisstand über PFAS, ihre Wirkungen und Verwendungen zusammengestellt und bewertetet. Dazu wurden 2020 und 2021 alle betroffenen Interessensgruppen aufgerufen Informationen einzureichen.
Das Dossier wurde Anfang 2023 bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht und veröffentlicht. Damit wurde ein Beschränkungsverfahren nach der REACH-Verordnung gestartet. In dem Dossier werden alle PFAS aufgrund ihrer hohen Persistenz adressiert. Die zahlreichen PFAS-Verwendungen werden jedoch einzeln und differenziert bewertet. Ein „Totalverbot“ haben die Behörden im Rahmen ihrer Bewertung als ungeeignete Regulierungsmaßnahme verworfen. Wo derzeit keine Alternativen zur Verwendung von PFAS vorhanden sind sollen entsprechende Ausnahmen und Übergangsfristen greifen.
Nach der Veröffentlichung prüfen und bewerten zwei unabhängige wissenschaftliche Expertengremien der ECHA die wissenschaftlichen Grundlagen: der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC). In diesem Verfahrensschritt werden ausschließlich fachliche Aspekte diskutiert. Zudem finden zwei öffentliche Konsultationen zu der geplanten Regelung statt, die zur Einreichung von Kommentaren und zusätzlichen Informationen genutzt werden können. Nach Abschluss ihrer Bewertung legen die Ausschüsse dann eine gemeinsame wissenschaftliche Stellungnahme vor. Normalerweise dauert dieser Prozess ca. 1 Jahr. Da es sich bei PFAS um eine sehr große Stoffgruppe handelt und viele Aspekte berücksichtigt werden müssen haben die Expertengremien angekündigt, dass sie für ihre Bewertung in diesem Fall mehr Zeit benötigen.
Auf Basis der Stellungnahme der Expertengremien ist es dann Aufgabe der Europäischen Kommission, einen formalen Beschränkungsvorschlag vorzulegen. Im Fall, dass sie dabei vom Votum der Expertengremien abweicht, ist dies begründungspflichtig. Der Vorschlag wird dann im zuständigen EU-Ausschuss, dem sogenannten REACH-Regelungsausschuss, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten zusammensetzt und von der EU-Kommission geleitet wird, diskutiert und abgestimmt (sogenanntes Regelungsverfahren mit Kontrolle). Dieser Verfahrensschritt stellt die politische Willensbildung zu dem Vorschlag dar und dauert im Allgemeinen etwa sechs bis neun Monate.
Nach der Annahme im REACH-Regelungsausschuss erfolgt nach entsprechender Prüfung durch den Rat und das Europäische Parlament, die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt und das Inkrafttreten der neuen Regelung.
Wie können sich Unternehmen und die Zivilgesellschaft am Verfahren zur Regulierung von PFAS beteiligen?
Bereits zu Beginn des Verfahrens wurden alle betroffenen Interessensgruppen in zwei „Calls for evidence“ (2020 und 2021) aufgerufen Informationen für die Erstellung des Beschränkungsdossiers einzureichen. Von Ende März bis Ende September 2023 erfolgte nach Veröffentlichung des Beschränkungsdossiers eine öffentliche Konsultation bei der ECHA. Dabei wurden über 5.600 Kommentare eingereicht, die nun geprüft und bewertet werden und im weiteren Verfahren berücksichtigt werden sofern sie relevante Informationen enthalten. Zum Abschluss der Bewertungen der wissenschaftlichen Expertengremien der ECHA wird es eine weitere Konsultation geben in der Kommentare zur Stellungnahme des Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) eingereicht werden können. Über anstehende und laufende Konsultationen informiert die ECHA auf ihrer Website.
Warum werden im Dossier für die Beschränkung von PFAS Ausnahmen vorgeschlagen z.B. für Aktivsubstanzen in Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und Arzneimitteln?
Die Ausnahmen, welche im Dossier vorgeschlagen werden, basieren auf Informationen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Alternativen für PFAS. Wenn ausreichend belastbare Informationen vorliegen, dass für eine bestimmte Anwendung von PFAS keine Alternativen vorliegen, wurde eine Ausnahme für diese Verwendung vorgeschlagen. Insofern ist der vorgelegte Vorschlag der Versuch einen möglichst guten Kompromiss zu finden zwischen dem Schutz von Umwelt und Menschen einerseits und den gesellschaftlichen Vorteilen, welche aus der Verwendung von PFAS entstehen, andererseits.
Bezüglich der Ausnahmen für die Verwendung von PFAS als aktive Substanzen in Bioziden, Pflanzenschutzmitteln sowie Human- und Tierarzneimitteln gilt es zudem zu berücksichtigen, dass diese bereits durch andere EU-Verordnungen reguliert werden. Grundsätzlich schließt dies eine weitere Regulierung durch die REACH-Verordnung zwar nicht aus, es wird jedoch anerkannt, dass die Verwendung dieser Stoffe in der EU speziell geregelt ist. Bewertungen und Genehmigungsverfahren für diese Stoffe werden durch die zuständigen europäischen Agenturen mit spezifischem Fachwissen und Erfahrung durchgeführt. Gleichzeitig wird jedoch eingeräumt, dass das vorherrschende Anliegen für die Beschränkung, d.h. die Persistenz, in den derzeitigen Zulassungsverfahren für diese Stoffe nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die Ausnahmeregelung ist daher mit einer Empfehlung an die Europäische Kommission verbunden, diese Bedenken in den jeweiligen Verordnungen zu berücksichtigen, um die Verwendung und die Emissionen von PFAS so weit wie möglich zu reduzieren. Um diese Maßnahmen zu unterstützen, enthält die vorgeschlagene Ausnahmeregelung Berichtspflichten. So sollen mehr Informationen über die verwendeten Mengen in diesen Anwendungen generiert werden. Die Details zur Begründung der vorgeschlagenen Ausnahmeregelung für Pflanzenschutzmittel, Biozide und sowie Human- und Tierarzneimittel können Sie hier nachlesen (Kapitel 2.2.3; nur auf Englisch verfügbar).
Es gibt Hinweise darauf, dass auch PFAS in polymerer Form im Anlagen- und Maschinenbau an einigen Stellen derzeit unverzichtbar sind. Dazu gehören z.B. Behälter- und Leitungsbeschichtungen für bestimmte Chemikalien, Dichtungen und Antihaftbeschichtungen für schnelllaufende Prozesse. Selbst Membranen, Siebe, Brennstoffzellen und sensible Messgeräte können PFAS enthalten. Für diese Bereiche können ggf. zeitlich begrenzte Ausnahmen gerechtfertigt sein.
Welche Grenzwerte gelten für PFAS?
Siehe auch Antworten im Themenblock „Essen & Trinken“
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt für bestimmte Chemikalien (sog. prioritäre Stoffe) Umweltqualitätsnormen (UQN) vor um eine Verschlechterung des chemischen Zustands (d.h. der Belastung mit Chemikalien) von Gewässern zu verhindern. Aus der großen Gruppe der PFAS ist, Stand 2023, nur PFOS in der Liste der prioritären Stoffe der WRRL zu finden. Für PFOS wurde wegen der hohen Bioakkumulation eine UQN in Fischen von 9,1 μg/kg abgeleitet. Wird dieser Wert überschritten, sind Maßnahmen zur Verringerung der Freisetzung von PFOS erforderlich. Ist eine Überwachung von Fischen nicht möglich, zum Beispiel weil nicht ausreichend Tiere gefangen werden können, können ersatzweise die Jahresdurchschnittsnormen (JD-UQN) in der Wasserphase zur Bewertung genutzt werden. Diese betragen 0,65 ng/l für oberirdische Binnengewässer und 0,13 ng/l für die Übergangs- und Küstengewässer. Als zulässige Höchstkonzentration (ZHK-UQN) sind 36 µg/l für die Binnen- und 7,2 µg/l für die Übergangs- und Küstengewässer festgelegt.
Weiterführende Informationen zur UQN für PFAS gibt es hier.
Sollten diese Grenzwerte angepasst werden?
Grundsätzlich gilt, dass die Festlegung von Grenzwerten sich immer am aktuellen Stand der Forschung orientieren sollte um möglichst gut vor Gefahren für die Umwelt oder den Menschen zu schützen. Insbesondere mit Blick auf PFAS hat sich gezeigt, dass Grenzwerte anhand von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen immer weiter nach unten korrigiert werden mussten. Da es sich bei PFAS um eine sehr große Gruppe an Chemikalien handelt, scheint es zudem sinnvoll zu sein, in Zukunft vermehrt auf Grenzwerte für Gruppen zu setzen, wie es zuletzt bei der Festlegung von Grenzwerten in der EU-Trinkwasserrichtlinie gemacht wurde.
Gibt es eine Kennzeichnungspflicht für PFAS-haltige Produkte?
Nein, für PFAS gibt es keine Kennzeichnungspflicht. Für einige PFAS, welche als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert wurden gelten gemäß der REACH-Verordnung Informationspflichten. Eine Kennzeichnungspflicht gibt es jedoch auch für diese Stoffe nicht (siehe auch nächste Frage).
Wie können sich Verbraucherinnen*Verbraucher informieren ob ein Produkt PFAS enthält?
Mit der App Scan4Chem können Verbraucherinnen*Verbraucher in Erfahrung bringen, welche besonders besorgniserregenden Stoffe (sog. Substances of Very High Concern, SVHCs. Siehe auch „Regulierung“) in einer Konzentration über 0,1% (1 g/kg) in einem Produkt enthalten sind. Ziel der App ist, dass Firmen diese Informationen in die Datenbank eintragen, aus der Verbraucherinnen*Verbraucher dann Informationen abrufen können. Sind für ein Produkt noch keine Daten in der Datenbank, können App-Nutzer*innen per Klick eine Anfrage an eine Firma senden.
Stellen Sie über die App oder mit Hilfe des Musterbriefes der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eine Anfrage zu einem Produkt, das PFAS enthält, ist das entsprechende Unternehmen also nur dann gesetzlich zur Auskunft verpflichtet, wenn eine Substanz, die als SVHC klassifiziert ist, in einer Konzentration über 0,1 % (1 g/kg) im Produkt vorliegt. Für Fluoropolymere kann das durchaus der Fall sein (siehe auch „Fluoropolymere. Die etwas anderen PFAS?“). Diese gelten allerdings nicht als SVHC. Nicht polymere Verbindungen dürften eher in niedrigeren Konzentrationen in Produkten vorliegen, so dass Firmen nicht verpflichtet sind, darüber Auskunft zu geben. Wir raten dennoch dazu, bei den Firmen entsprechende Anfragen zu stellen. In der Scan4Chem App haben Sie z.B. die Möglichkeit, Ihrer Anfrage eine persönliche Mitteilung hinzuzufügen. Dort könnten Sie gezielt noch einmal nach PFAS fragen und auch nach geringeren Konzentrationen. Wir gehen davon aus, dass verantwortungsvolle Firmen die Wünsche und Sorgen ihrer Kundinnen*Kunden ernst nehmen und sie entsprechend informieren. Eine weitere gesetzliche Auskunftspflicht für Stoffe in Gebrauchsgegenständen gibt es nicht.
Zudem gibt es Siegel welche die Verwendung von PFAS ausschließen (z.B. GOTS oder Blauer Engel). Auch Kennzeichnungen der Hersteller auf ihrem Produkt können Aufschluss darüber geben ob PFAS enthalten sind. Dabei ist es wichtig auf die Details zu achten: „PFOA-frei“ bedeutet lediglich, dass kein PFOA im Produkt enthalten ist. Es können dafür andere PFAS enthalten sein. Aussagen wie „PFC-frei“, „PFAS-frei“ oder „Fluorcarbon-frei“ deuten jedoch darauf hin, dass keine PFAS im Produkt enthalten sein sollten.
Weitere Infos zu Scan4Chem: https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/reach-fuer-verbraucherinnen-verbraucher/scan4chem-app-gibt-informationen-zu-schadstoffen-in
Infos zum LIFE Projekt AskREACH, in dem Scan4Chem entwickelt wurde: https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/askreach.
Wie steht das UBA zu einer Kennzeichnungspflicht auf Produkten, die PFAS enthalten?
Wir stehen einer Kennzeichnungspflicht von PFAS auf Produkten grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings sind eine Reihe von praktischen Fragen zu bedenken z.B. sind nicht alle Produkte für eine Kennzeichnung geeignet bzw. wäre eine Kennzeichnungspflicht, die Verbraucherinnen*Verbrauchern bei der Kaufentscheidung helfen soll, nicht immer zielführend (z.B. bei Elektronik-Bauteilen die zu klein sind, oder in einem Gerät eingeschlossen und damit nicht sichtbar). Beispiele für weitere zu klärende Fragen wären, was genau die Kennzeichnung enthalten soll oder ab welchem PFAS-Gehalt eine Kennzeichnung angebracht werden müsste. Auch die Frage wer kontrolliert ob nicht-gekennzeichnete Produkte auch tatsächlich keine PFAS enthalten, ist in diesem Kontext relevant. Parallel zur Kennzeichnungspflicht müsste auch eine Aufklärung der Verbraucherinnen*Verbraucher vorangebracht werden, damit eine Kennzeichnung die gewünschte Lenkungswirkung entfalten kann.
Insgesamt betrachten wir daher eine rasche Beschränkung der Verwendung von PFAS in Verbraucherprodukten als zielführendere Maßnahme. Diese ist Gegenstand des Vorschlags zur Beschränkung der Herstellung, Verwendung und des Inverkehrbringens von PFAS im Rahmen der REACH-Verordnung an dem das UBA mitgearbeitet hat (siehe auch Regulierung).
Wo werden PFAS verwendet und warum?
PFAS haben aufgrund ihrer chemischen Struktur (siehe „PF-Was? Begriffserklärung“) einzigartige Eigenschaften. Sie sind sehr stabil und widerstehen extremen Temperaturen, hohem Druck, Reibung, Strahlung, oder aggressiven Chemikalien. Sie sind oberflächenaktiv d.h. sie können Oberflächen besonders gut benetzen und als Tenside genutzt werden. Tenside dienen dazu, die Oberflächenspannung von Flüssigkeiten zu verändern und helfen so Stoffe zu vermischen, die normalerweise nicht mischbar sind (z.B. Wasser und Öl, ähnlich wie Spülmittel). Außerdem sind PFAS gleichzeitigt wasser-, schmutz und fettabweisend. Aufgrund dieser nützlichen Kombination an Eigenschaften kommen PFAS in einer Vielzahl an Produkten und Prozessen zum Einsatz. Hier ein paar Beispiele:
Welche Chemikalien werden zum Löschen eingesetzt und welche sind mittlerweile verboten?
Historisch
Halonlöscher: Fest installierte Anlagen die mit Halon gefüllt wurden. Diese sind wegen der ozonschädigenden Wirkung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) spätestens seit 2004 in der EU verboten
Tetralöscher: Handfeuerlöscher mit Tetrachlorkohlenstoff gefüllt. Diese sind aufgrund ihrer Giftigkeit seit 1964 verboten.
Aktuell
ABC Pulver: dieses besteht aus Ammoniumdihydrogenphosphat und Ammoniumsulfat und kann für Brände der Klassen A (Feststoffe), B (Flüssigkeiten) und C (Gase) eingesetzt werden.
Löschschäume, sog. AFFF (Aqueous Film Forming Foams), sind Wasserfilmbildende Schaummittel auf Basis von PFAS, z.B.: F-15-AFFF, Alkoholresistente AFFF, oder Proteinschäume (ebenfalls Fluorhaltig).
Gemäß der POP-Verordnung (in der konsolidierten Fassung vom 15.03.2021) darf PFOA in Feuerlöschschaum zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B, welcher bereits in Systeme eingefüllt ist, noch bis zum 4. Juli 2025 verwendet werden. Ab 2023 allerdings nur noch an Standorten an denen alle Freisetzungen aufgefangen werden können. Gleiches gilt für C9-C14 PFCAs aufgrund der REACH-Beschränkung (siehe auch „Welche PFAS sind in der EU verboten?“).
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat zudem ein Dossier für eine EU-weite Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschäumen vorgelegt. Dies umfasst das Inverkehrbringen, die Verwendung und den Export von allen PFAS in Feuerlöschschäumen. (siehe auch "Wie läuft das Verfahren zur Regulierung von PFAS in der EU ab?")
Was ist bei der Umstellung von Fluorfluorhaltigen auf fluorfreie Löschmittel zu beachten? Muss ich mein Equipment reinigen (lassen)?
Das UBA selbst macht keine Vorgaben bezüglich einer Reinigung einer bestehenden Anlage und kann auch keine verbindlichen Handlungsempfehlungen geben.
Die Erfahrung, basierend auf Rückmeldungen von anderen Unternehmen oder Feuerwehren, die auf fluorfreie Löschschäume umgestiegen sind, zeigt aber, dass eine Reinigung des bestehenden Equipments notwendig ist, um die geltenden Grenzwerte z.B. aus dem Verbot von PFOS und PFOA, einzuhalten (siehe auch vorherige Frage bzw. "Welche PFAS sind in der EU verboten?"). Der Werksfeuerwehrverband Deutschland hat einen eigenen Arbeitskreis zum Thema PFAS in Löschschäumen. Dort gibt es viele hilfreiche Informationen zur Umstellung & Reinigung des bestehenden Equipments.
Sind auch Handfeuerlöscher vom Verfahren zur Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschäumen betroffen?
Ja. Im aktuellen Vorschlag ist für tragbare Feuerlöscher nach DIN EN3-7 eine Übergangsfrist für 5 Jahre ab Inkrafttreten der Beschränkung vorgesehen.
Enthalten Verpackungen für Essen oder Getränke (Take-Away-Verpackungen, To-Go Becher) PFAS?
Es ist davon auszugehen, dass viele Lebensmittelverpackungen und Einweggeschirr (z.B. Pappbecher, -teller, Pizzakartons, oder Hamburgerverpackungen) PFAS enthalten, insbesondere wenn sie gleichzeitig fettende und feuchte Lebensmittel verpacken z.B. Hamburger, oder Pizza.
Der BUND e.V. hat Essensverpackungen in europäischen Fast-Food-Restaurants getestet und in vielen davon PFAS gefunden.
In der Regel werden in der Papierindustrie nur PFAS eingesetzt, die in den Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) XXXVI „Papiere für den Lebensmittelkontakt“ und XXXVI/2 „Papiere, Kartons und Pappen für Backzwecke“ genannt sind. Für diese Empfehlungen liegt der Fokus auf dem Übergang der PFAS auf die Lebensmittel und dieser ist meist gering. Typische Einsatzkonzentrationen liegen zwischen 0,5 und 1,5 % bezogen auf die Papiermasse. Auch für Materialien die beim Backen hohen Temperaturen ausgesetzt werden (>200 °C) werden PFAS zur fett- und wasserabweisenden Ausrüstung nach wie vor eingesetzt (z.B. in Backpapier oder Muffinförmchen, aber auch in der industriellen Herstellung von Lebensmitteln).
PFAS können aber auch unbeabsichtigt über Verunreinigungen oder Antihaftbeschichtungen z.B. von Trockenzylindern aus dem Herstellungsprozess in Papierprodukte eingetragen werden.
Kommen PFAS in Skiwachs zum Einsatz und falls ja, welche?
Die wichtigsten PFAS, die in Skiwachsen verwendet werden, sind sogenannte Perfluoralkane (vollständig fluoriert) und teilfluorierte Alkane. In einigen Wachsen werden auch Fluorpolymere verwendet (siehe auch „Fluoropolymere. Die etwas anderen PFAS?“). Perfluoralkylcarbonsäuren (PFCAs) mit unterschiedlichen Kohlenstoffkettenlängen (6-22 Kohlenstoffe) sind häufig als Verunreinigungen aus der Herstellung in handelsüblichen fluorierten Skiwachsen zu finden. Es wird davon ausgegangen, dass PFCAs keine technische Funktion in den Skiwachsen haben, da sie nur in sehr geringen Mengen in den Wachsen vorkommen. Der international Ski-Verband (FIS) hat 2020 beschlossen, dass fluorhaltige Skiwachse ab der Saison 21/22 in allen FIS Disziplinen nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Warum enthalten manche Textilien PFAS (z.B. Outdoorausrüstung, oder Polstermöbel)?
PFAS werden zur Ausrüstung von Textilien eingesetzt um diese Wasser-, Schmutz und Fettabweisend zu machen. Die Besonderheit von PFAS ist, dass diese Substanzen aufgrund ihrer chemischen Struktur eine Kombination dieser Eigenschaften besitzen (siehe auch „PF-Was? Begriffserklärung“). Andere Substanzen besitzen nur einzelne dieser Eigenschaften (z.B. Wachse, die Wasserabweisend sind aber nicht Fett-, oder Schmutzabweisend).
Als Wasser-, Schmutz-, und Fettabweisende Ausrüstung von Textilien sind PFAS sicherlich praktisch jedoch sind sie für das Funktionieren vieler Produkte nicht notwendig (z.B. Polstermöbel), oder es wird nur ein Teil dieser Eigenschaften benötigt was auch anders erreicht werden kann (z.B. Regenjacken für den Freizeitbereich, siehe auch „Gibt es umweltfreundliche Ersatzstoffe, die Outdoorausrüstung ebenso gut wasserdicht macht?“). In anderen Bereichen ist eine Ausrüstung von Textilien mit PFAS dagegen noch unverzichtbar (z.B. Persönliche Schutzausrüstung von Feuerwehr, oder Rettungskräften, siehe auch „Für welche technischen Textilien werden PFAS eingesetzt?“).
Da es sich bei PFAS um eine Gruppe an Substanzen handelt, die besonders aus Umweltsicht Problematisch sind (siehe auch „Sind PFAS gefährlich?“) sollte immer genau geschaut werden ob sie zum Erreichen einer Funktion (z.B. Wasserabweisend machen) wirklich benötigt werden oder ob es fluorfreie Alternativen gibt.
Wie gelangen PFAS aus Outdoorausrüstung in die Umwelt?
Ein wesentlicher Teil der PFAS in Outdoortextilien sind PFAS basierte Polymere (siehe auch „Fluoropolymere. Die etwas anderen PFAS?“). Aus diesen können unter Umständen ungebundene Monomere (d.h. einzelne Moleküle, die nicht fest im Gerüst des Polymers gebunden sind) ausdünsten. Dieser Anteil ist jedoch sehr gering. Zu einem größeren Anteil werden PFAS beim Waschen oder starker mechanischer Belastung aus den Textilien herausgelöst, was dann über das Abwasser zu Einträgen in die Umwelt führen kann. Zudem kann die Verwendung von PFAS-haltigen Imprägniermitteln zu einem Eintrag in die Umwelt führen.
Gibt es umweltfreundliche Ersatzstoffe, die Outdoorausrüstung ebenso gut wasserdicht macht?
Alternativen für Imprägnierungen beruhen auf Wachsen oder Silikonbasis. Alternativen für PFAS-basierte Membranen sind Polyurethane, Polyestermembranen oder Polyetherester-Membranen. Im Vergleich zu PFAS sind die Alternativen zwar weniger umweltschädlich, weisen jedoch andere Umwelt- oder Gesundheitsrisiken auf. Zudem gibt es nicht-chemische Alternativen z.B. dicht gewobene Textilien die bei Kontakt mit Wasser aufquellen oder Textilien aus Schurwolle die von Natur aus wasserabweisend ist. Diese sind, aufgrund des geringeren Einsatzes von Chemikalien, umweltfreundlicher.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch in der Studie „Wasserdicht, atmungsaktiv und grün – Nachhaltige Ausrüstung von Outdoor-Textilien“ oder in unserem Schwerpunktheft PFAS – Gekommen um zu bleiben.
Worauf sollte man als Verbraucher achten, um Outdoorbekleidung ohne PFAS zu finden?
Es gibt verschiedene bekannte Hersteller, die PFAS-freie Ausrüstungen anbieten und ihre Produkte entsprechend kennzeichnen (z.B. PFAS-frei, Fluorcarbon-frei). Zudem gibt es Siegel, welche die Verwendung von PFAS ausschließen (GOTS, Blauer Engel; siehe auch Verbraucherinformation). Dabei ist es wichtig, auf die Details zu achten. Manche Produkte werden lediglich mit PFOS-frei oder PFOA-frei gekennzeichnet. Dies schließt lediglich die Verwendung einzelner PFAS aus. Andere Substanzen aus der Gruppe können dennoch in den Produkten enthalten sein.
Ich habe Outdoorausrüstung oder Kleidung, die mit PFAS behandelt ist. Sollte ich dies nun wegwerfen?
Im Sinne der nachhaltigen Nutzung gilt grundsätzlich: so lange wie möglich benutzen anstatt neu kaufen. Wenn das Kleidungsstück schon älter ist und öfter gewaschen wurde, wurde der Großteil der PFAS vermutlich schon rausgewaschen. Falls es sich um neue Bekleidung handelt, wäre es sinnvoll diese so selten wie möglich und dann am besten kalt zu waschen.
Gibt es gesundheitliche Risiken durch das Tragen von Textilien die mit PFAS behandelt wurden?
Bezüglich gesundheitlicher Bedenken kann das Bundesinstitut für Risikobewertung Auskunft geben bzw. die FAQ-Seite des BfR zu PFAS.
Für welche technischen Textilien werden PFAS eingesetzt?
Technischen Textilien sind Textilien, die in technischen Anwendungen in vielen Bereichen zum Einsatz kommen und unterschiedliche Funktionen erfüllen. Bei einer Vielzahl von Anwendungsbereichen werden PFAS noch eingesetzt. Dazu gehören Textilien für den Personen- und Objektschutz, wie Anzüge für Feuerwehrleute, virenabweisende Medizintextilien oder Zelte im Katastrophenschutz. Im Energiesektor werden PFAS beispielsweise für Membrane für die Wasserstofferzeugung eingesetzt und im Umweltschutz für Abluftfilter.
Für die Erhaltung der Funktion dieser Textilien ist der Einsatz von PFAS derzeit noch unverzichtbar.
Was sind Fluoropolymere und unterscheiden sie sich von anderen PFAS?
Fluoropolymere werden auch als Fluorkunststoffe bezeichnet. Es handelt sich hierbei um Polymere, d.h. Moleküle, die aus vielen gleichen Teilen aufgebaut sind (sog. Unter-Einheiten, auch Monomere genannt. Siehe auch Abbildung mit Molekülstruktur von PTFE). Sie ähneln in ihrer Struktur anderen Kunststoffen wie z.B. Polyethylen (PET), besser bekannt als „Plastik“. Im Unterschied zu herkömmlichen Kunststoffen sind bei Fluoropolymeren an das Grundgerüst aus Kohlenstoff-Atomen Fluor-Atome gebunden. Diese verleihen den Fluoropolymeren besondere Eigenschaften z.B. eine hohe Stabilität gegenüber extremen Temperaturen, Druck, Reibung oder aggressiven Chemikalien. Das bekannteste und am häufigsten verwendete Fluoropolymer ist PTFE (kurz für Polytetrafluorethylen), welches z.B. unter dem Handelsnamen Teflon verkauft wird.
Aufgrund ihrer chemischen Struktur gehören Fluoropolymere ebenfalls zur Stoffgruppe der PFAS. Sie unterscheiden sich von anderen PFAS darin, dass sie aus großen Molekülen mit vielen Unter-Einheiten aufgebaut sind. Wie andere PFAS auch, sind Fluoropolymere aufgrund der Bindung von Fluor-Atomen and Kohlenstoff-Atome sehr persistent (d.h. stabil) und werden in der Umwelt nicht abgebaut.
Sind Fluoropolymere für die Umwelt ein Problem?
Entlang des gesamten Lebenszyklus von Fluorpolymeren besteht Grund zur Besorgnis von negativen Effekten auf die Umwelt. Dies begründet sich zum einen durch den Eintrag der Polymere selbst in die Umwelt – dazu zählt auch die generelle Besorgnis über Mikroplastik in der Umwelt. Weitere mögliche negative Effekte auf die Umwelt können durch PFAS, die bei der Produktion von Fluoropolymeren eingesetzt werden (sogenannte fluorierte Prozesshilfsstoffe), hervorgerufen werden. Am Ende ihres Lebens werden Fluoropolymere häufig verbrannt. Auch hierbei können – je nach Art der Müllverbrennung – PFAS entstehen, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Insgesamt sind die Auswirkungen von Fluoropolymeren auf die Umwelt noch nicht ausreichend untersucht.
Details zu den unterschiedlichen Phasen im Lebenszyklus von Fluoropolymeren:
Herstellung: Hauptbesorgnis hier ist die Verwendung von fluorierten Prozesshilfsstoffen welche über Abwasser oder ggf. auch Abluft (dies ist bisher nicht gut untersucht) in die Umwelt gelangen. Es gibt eine Entwicklung in manchen Bereichen der Herstellung von Fluoropolymeren auf die Verwendung von fluorierten Prozesshilfsstoffen zu verzichten. Laut Herstellerangaben findet derzeit ca. 50 % der globalen Fluoropolymer-Produktion ohne fluorierte Prozesshilfsstoffe statt. Die Prognose ist, dass zukünftig bis zu 80 % ohne fluorierte Prozesshilfsstoffe hergestellt werden können. Ein vollständiger Verzicht auf fluorierte Prozesshilfsstoffe wird allerdings nicht möglich sein, da z.B. für die Herstellung von Fluoropolymeren von besonders hoher Qualität auch weiterhin fluorierte Prozesshilfsstoffe eingesetzt werden müssen.
Verwendung: Von Seiten der Hersteller wird oft argumentiert, dass Fluoropolymere aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften & hohen Kosten nur im industriellen Kontext zum Einsatz kommen, wo Einträge in die Umwelt aufgrund von Anforderungen an Industrieanlagen und Überwachung quasi nicht vorkommen. Studien zeigen dennoch, dass Fluopolymer-Partikel weltweit in der Umwelt gefunden werden. Und entgegen der Aussagen der Hersteller gibt es durchaus Anwendungen wo ein direkter Eintrag in die Umwelt stattfinden kann, z.B.: durch Abrieb von Bremsbelägen, beschichtetes Kochgeschirr oder Backutensilien, die auch außerhalb von Industrieanlagen verwendet werden und teilweise neu beschichtet werden, wobei die alte Beschichtung vorher entfernt wird.
Entsorgung: Bei der unvollständigen Verbrennung von Fluoropolymeren entstehen verschiedene fluorierte Verbindungen (z.B. TFA, oder andere kurzkettige perfluorierte Kohlenwasserstoffe.) Bei der Lagerung von Fluoropolymer-haltigen Abfällen auf Deponien können ebenfalls PFAS in die Umwelt gelangen. Ein Abbau in der Umwelt ist aufgrund der Stabilität der Fluoropolymere nicht zu erwarten. Nach aktuellem Stand ist keine absolut sichere Option für die Entsorgung von Fluoropolymeren oder Erzeugnissen, die Fluoropolymere enthalten, bekannt. Auch ein Recycling von Fluoropolymeren ist bisher nicht ausreichend möglich (siehe auch nächste Frage).
Kann man Fluoropolymere recyclen?
Derzeit können nur bestimmte Arten von PTFE recycelt werden. Die Verfahren dazu sind noch am Anfang der Entwicklung. In Deutschland existiert seit 2015 eine Pilotanlage, welche jährlich 500 t PTFE recyceln kann. Dies entspricht ca. 0,25 % der jährlich verwendeten Menge an PTFE weltweit.