Das Umweltbundesamt möchte Sie an dieser Stelle regelmäßig über diese und andere Themen in Zusammenhang mit unserem wichtigsten Lebenselixier, der Luft informieren. Sie erfahren, wie sich die Luftqualität entwickelt hat und welche Schadstoffe unsere Gesundheit gefährden. Wir nennen Verursacher und zeigen Maßnahmen auf.
Monatsbeitrag Dezember - Die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL
Plattform für die nationale, europäische und internationale Standardisierung in der Luftreinhaltung
Der hohe Umweltschutzstandard, der heute in Deutschland und Europa besteht, basiert auf den dahinter stehenden rechtlichen Regelungen und auf technischen Regeln, in denen von VDI und DIN der jeweilige Stand der Technik konkretisiert wird. Im Bereich der Luftreinhaltung gestaltet die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN (KRdL) bereits seit 1957 erfolgreich die technische Regelsetzung zur Luftreinhaltung.
Durch die Einbeziehung in die nationale (insbesondere TA Luft) und die europäische Rechtsordnung (z. B. EU- Luftqualitätsrahmenrichtlinie) kommt den von der KRdL veröffentlichten VDI-Richtlinien und DIN-Normen staatsentlastende Bedeutung zu. So wird z. B. für die Probenahme und Messung der Feinstaubkonzentration in der 39. BImSchV auf die DIN EN 12341 verwiesen, in der eine Referenzmethode zur Ermittlung der Feinstaubfraktion von Schwebstaub beschrieben ist.
Die Arbeiten der KRdL umfassen alle relevanten Fragestellungen der Luftreinhaltung. Das Themenspektrum reicht von der Messtechnik für z. B. Stickstoffoxide oder Schwermetallen über emissionsmindernde integrierte Anlagentechnik beispielsweise bei der Abfallbehandlung, sowie über meteorologische Messungen und Modellierung bis hin zur Geruchsprüfung von Innenraumluft und der umweltmedizinischen Bewertung von Bioaerosolen. Die gesamte Kompetenz der KRdL ist in vier Fachbereichen organisiert: • Umweltschutztechnik • Umweltmeteorologie • Umweltqualität • Umweltmesstechnik
Seit 1990 leitet die KRdL das Sekretariat des ISO/TC 146 „Luftbeschaffenheit“ und seit 1991 das Sekretariat des CEN/TC 264 „Luftbeschaffenheit“. Damit liegt die Zuständigkeit für die nationale, die europäische und die internationale Regelsetzung im Bereich der Luftreinhaltung bei der KRdL in einer Hand.
In der KRdL sind mehr als 170 Arbeitsgruppen mit ca. 1.200 Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung in ehrenamtlicher Gemeinschaftsarbeit tätig. Der überwiegende Teil der Kosten für diese ehrenamtliche Gemeinschaftsarbeit wird vom Staat und von den anderen "interessierten Kreisen" aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung aufgebracht, die ihre Arbeitszeit und ihr Know-how ehrenamtlich zur Verfügung stellen. Die Organisation und Durchführung der Gemeinschaftsarbeit erfolgt durch die Geschäftsstelle der KRdL in Düsseldorf. Von hier aus betreuen 18 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die technische Regelsetzung der KRdL.
Die KRdL dokumentiert das gesamte Wissen zur Luftreinhaltung in über 470 VDI-Richtlinien und mehr als 140 DIN-Normen, das in sechs Bänden als VDI/DIN-Handbuch „Reinhaltung der Luft“ zusammengefasst ist, und das ständig überarbeitet und erweitert wird. In Expertenforen und auf Veranstaltungen werden darüber die aktuellen Luftreinhaltethemen mit den interessierten Fachkreisen diskutiert.
Kontakt: Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL Dr. Rudolf Neuroth Telefon: +49 (0) 211/62 14-5 44 E-Mail: neuroth at vdi.de
Zahlen der Woche im Rückblick
Woche 1/2: 2,5 μm ist die maximale Größe von lungengängigen Feinstaubpartikeln.
Woche 3: 3 Monate lebt jeder Mensch in Deutschland statistisch gesehen kürzer wegen Dieselrußpartikeln.
Woche 4: An 643 Messstationen wird derzeit in Deutschland täglich die Luftqualität gemessen.
Woche 5: 2285 μg/m3 betrug die PM10-Konzentration in der ersten Stunde des neuen Jahres an der Berliner Luftmessstation Steglitz-Schildhornstraße.
Woche 6: 870 µg/m3 betrug der Tagesmittelwert der Schwefeldioxidkonzentration am 6. Februar 1990 im Südraum Leipzigs.
Woche 7: Circa 900 Mikrogramm/m3 Luft, so hoch war die PM2,5-Konzentration am Abend des 12. Januar in Peking.
Woche 8: 1649 erfand Otto von Guericke die Luftpumpe.
Woche 9: Die Atemluft enthält 21 Volumenprozent Sauerstoff.
Woche 10: Kleiner als 4 µm (PM4) ist die für die Krebserzeugung relevante Partikelgröße für einatembares kristallines Silizium (Quarzfeinstäube).
Woche 11: 9.188 Industrieanlagen sind derzeit nach der IVU-RL in Deutschland genehmigt.
Woche 12: 33 BVT-Merkblätter Bester Verfügbarer Techniken stehen für die aus Umweltsicht bedeutendsten Industriebranchen zur Verfügung.
Woche 13: 14.373 Tankstellen gibt es in Deutschland (Stand 1/2012, EID).
Woche 14: Eine Megacity ist eine Metropole mit mehr als 10 Millionen Einwohnern.
Woche 15: Anwohner der Londoner City zahlen eine Staugebühr in Höhe von 20 £ pro Monat.
Woche 16: Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt für PM2,5 einen Jahresgrenzwert von 10 µg/m3.
Woche 17: In Teheran gibt es circa 600.000 Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind.
Woche 18: Circa 70 Prozent des gesamten chinesischen Energieverbrauchs wurden 2009 durch die Verfeuerung von Kohle gedeckt.
Woche 19: Pro Jahr atmet ein erwachsener Mensch durchschnittlich circa 4 Millionen Liter Luft.
Woche 20: Über 80 Prozent der EU-Bürger sind einer Feinstaubbelastung ausgesetzt, die oberhalb dessen liegt, was nach den WHO-Luftgüteleitlinien von 2005 als unbedenklich gilt.
Woche 21: Circa 2 Millionen rote Blutkörperchen werden im Körper eines Menschen pro Sekunde neu gebildet.
Woche 22: 4 Sauerstoffmoleküle können an ein einziges Hämoglobin-Molekül binden.
Woche 23: 78 Prozent der natürlichen und naturnahen Ökosysteme in Deutschland sind einem atmosphärischen Stickstoffeintrag ausgesetzt, der langfristig nicht verträglich ist.
Woche 24: Etwa 3,2 Millionen Tonnen Stickstoff gelangen als reaktive Stickstoffverbindungen jährlich in den deutschen Stickstoffkreislauf.
Woche 25: Bodennahes Ozon führt zu Schäden in Ökosystemen. Um diese Risiken für Pflanzen zu bewerten, wird der Kennwert AOT 40 herangezogen.
Woche 26: 51 Parteien, das sind im Einzelnen 48 europäische Länder, die Europäische Union sowie die USA und Kanada arbeiten in der Genfer Luftreinhaltekonvention zusammen.
Woche 27: 17 Tage brauchte Rauch von einem Waldbrand in Russland, um einmal die Erde zu umrunden.
Woche 28: Im Jahr 2008 wurden in Europa 12 Millionen Tonnen NOx freigesetzt; in China sind die NOx-Emissionen dagegen von 1990 bis 2008 allein um diesen Betrag gestiegen.
Woche 29: 23 POPs sind derzeit durch das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe reglementiert.
Woche 30: 29 Globalstationen messen im „Global Atmosphere Watch“ (GAW)-Programm.
Woche 31: Die mittlere Ozonkonzentration in Mace Head (Irland) an der Westküste Europas beträgt etwa 80 μg/m³.Woche 32: Die symbolisch bedeutsame Grenze von 400 ppm Kohlendioxid in der Außenluft wurde an der Messstation Mauna Loa (Hawaii) am 09. Mai 2013 erstmals als Tagesmittelwert überschritten.
Woche 33: 44 Staaten (+ EU als Nr. 45) haben das EMEP-Protokoll der Genfer Luftreinhaltekonvention unterzeichnet.
Woche 34: Das Luftmessnetz des Umweltbundesamtes besteht aus 7 Messstationen.
Woche 35: 10 Mikrometer (Mikrometer = Millionstel Meter oder tausendstel Millimeter) ist die Größenobergrenze der Partikelfraktion in der Luft, die man als Feinstaub bezeichnet.
Woche 36: In Hamburg wurde fast allen Bürgern ein maximal 300 m entfernter Zugang zu öffentlichen Transportmitteln ermöglicht.
Woche 37: In absehbarer Zeit werden 75 Prozent der Weltbevölkerung in Städten leben.
Woche 38: Kopenhagen verleiht im Stadtgebiet kostenfrei Fahrräder.
Woche 39: Die zukunftsweisende "Tianjin Eco-City" wird auf Ödland erbaut. Je ein Drittel davon ist eine ehemalige Wüste, eine Salztonebene und ein Schmutzwassergebiet.
Woche 40: Neben anderen Nutz- und Zierpflanzen blühen 101 Tomatensorten in Andernach, der "essbaren Stadt" in Rheinland-Pfalz.
Woche 41: Ungefähr 14 Millionen Festbrennstoff-Kleinfeuerungsanlagen gibt es in Deutschland.
Woche 42: 25 000 Tonnen Feinstaub (PM2,5) stießen kleine Holz- und Kohlefeuerungen im Jahr 2011 aus.
Woche 43: Im Jahr 2015 treten neue Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Holz- Heizkesseln und -öfen in Kraft.
Woche 44: 25 Prozent maximalen Feuchtegehalt darf Brennholz haben, wenn es in den Ofen kommt.
Woche 45: 72 Mitglieder sind der Climate and Clean Air Coalition to Reduce Short-Lived Climate Pollutants (CCAC) bisher beigetreten)
Woche 46: Um die Emissionen kurzlebiger Klimagase weltweit zu verringern, hat die CCAC 10 globale Initiativen ins Leben gerufen.
Woche 47: Durch globale Initiativen und Maßnahmen zur Minderung kurzlebiger Klimaschadstoffe will die CCAC die globale Erwärmung bis zum Jahr 2050 um 0,5 Grad Celsius mindern.
Woche 48: Weltweit sind jedes Jahr etwa 6 Mio. vorzeitige Todesfälle auf hohe Luftschadstoffbelastungen zurückzuführen.
Woche 49: Von den 48 Umweltzonen in Deutschland dürfen derzeit (Dezember 2013) noch 14 von Fahrzeugen, die eine gelbe Plakette haben, befahren werden.
Woche 50: 94 Prozent der deutschen Ammoniak-Emissionen stammten 2011 aus der Landwirtschaft.
Woche 51: Drei Kerzen brennen in der dritten Adventswoche auf unseren Adventskränzen.
Woche 52: 10 Millionen Partikel befinden sich in einem Liter Luft.
Woche 53: 145 µg/m³ - so hoch war am Neujahrstag 2013 die Konzentration von gesundheitsgefährdendem Feinstaub (PM2,5) an der Münchner Luftmessstation Landshuter Allee.
Monatsbeitrag November - Kurzlebige Klimaschadstoffe
Kurzlebige Klimaschadstoffe (englisch: short-lived climate pollutants) wie Ruß, Methan, Ozon oder teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKWs) tragen zum Treibhauseffekt bei und können tiefgreifende Änderungen im Klimasystem der Erde verursachen. Die kurzlebigen klimawirksamen Schadstoffe sind dadurch gekennzeichnet, dass sie, anders als z.B. CO2, eine relativ kurze Verweildauer in der Atmosphäre haben. Bei Ruß beträgt diese Verweildauer wenige Tage bis zu einer Woche. Eine Reduktion der kurzlebigen Klimaschadstoffe kann deshalb zu einer kurzfristigen Minderung negativer Klimaeffekte beitragen.
Einige der Schadstoffe wie Ruß oder Ozon sind aber auch als Luftschadstoffe bekannt. Beide Stoffe haben negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, sie können beispielsweise Atemwegsprobleme, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und sogar Lungenkrebs verursachen. Ozon und andere Schadstoffe können auch Ökosysteme schädigen und zu einem Verlust an Biodiversität führen.
Eine Minderung der kurzlebigen klimawirksamen Stoffe könnte also einerseits dazu beitragen, negative Klimaeffekte zu verringern und andererseits die Menschen vor schädlichen Gesundheitswirkungen schützen. Im Februar 2012 hat eine Gruppe von Staaten und internationalen Organisationen die Climate and Clean Air Coalition to Reduce Short Lived Climate Pollutants (CCAC) gegründet, die sich zum Ziel gesetzt hat, durch globale Initiativen die Emissionen dieser Schadstoffe zu mindern. Eine dieser Initiativen zielt beispielsweise auf die Reduktion der Freisetzung von Methan aus den Prozessen der Gasproduktion.
Monatsbeitrag Oktober - Heizen mit Holz
Der Sommer ist vorbei, in Deutschland beginnt die Heizsaison. Das Heizen mit Holz – mit gemütlichen Kaminfeuern ebenso wie mit komfortablen Pelletkesseln - wird beliebter. Das schont das Klima, weil Holz ein regenerativer Brennstoff ist und beim Verbrennen nur so viel CO2 entsteht, wie der Baum zuvor aus der Atmosphäre gebunden hat. Für die Luftqualität kann das Heizen mit Holz aber zum Problem werden: Besonders ältere Anlagen stoßen viel Feinstaub aus, dazu kommen eine Reihe weiterer Schadstoffe, vor allem, wenn das Holz nicht vollständig verbrennt. Wenn Sie mit Holz Heizen möchten, ist es wichtig, ein paar Tipps zu beachten:
Setzen Sie auf moderne, emissionsarme Anlagentechnik. Bei Pelletöfen und -kesseln sind viele emissionsarme Anlagen mit dem blauen Engel ausgezeichnet.
Verwenden Sie nur ausreichend getrocknetes, naturbelassenes Holz.
Richten Sie sich nach den Vorgaben in der Bedienungsanleitung, z.B. wenn es um die Holzmenge und um die richtige Einstellung der Verbrennungsluftzufuhr geht.
Monatsbeitrag September - Lebenswerte Innenstädte: Chancen und Herausforderungen für Umweltschutz und Lebensqualität
Lebenswerte Innenstädte: Chancen und Herausforderungen für Umweltschutz und Lebensqualität
In Deutschland leben heute etwa 50 Prozent der Bevölkerung in städtischen Gebieten mit mehr als 500 Einwohnerinnen und Einwohnern pro Quadratkilometer – Tendenz steigend. Aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte und dem damit einhergehenden hohen Nutzungsdruck ergeben sich große Herausforderungen, aber auch Chancen für den Umweltschutz. Unter anderem weisen Ballungsräume oft eine hohe Belastung mit Luftschadstoffen auf. Durch intelligente Verkehrskonzepte, die z.B. eine Förderung des öffentlichen Personennahverkehres und des Radfahrens beinhalten, ergeben sich aber auch Möglichkeiten, die Luftqualität zu verbessern.
Als ein inhaltlicher Schwerpunkt der UBA-Strategie 2015 soll das Kernthema „Lebenswerte Innenstädte“ nachhaltige Lösungswege aufzeigen, wie heute in Innenstädten für die Menschen eine hohe Lebensqualität ohne Belastungen für die Gesundheit und die Umwelt erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang veranstaltet das Umweltbundesamt noch bis Ende September einen Fotowettbewerb unter dem Titel „Stadt im Sucher“. Mit Fotos von den attraktiven Seiten des Lebens in der Stadt können tolle Preise gewonnen werden.
Mehr Informationen zum Themenschwerpunkt „Lebenswerte Innenstädte“ finden Sie in der Jahrespublikation des Umweltbundesamtes „Schwerpunkte 2013“. Europaweite Beispiele für Städte, die den Umweltschutz besonders auf ihre Fahnen geschrieben haben, finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.
Monatsbeitrag August - Das Luftmessnetz des Umweltbundesamts
Luftverunreinigungen mit Migrationshintergrund
Das Luftmessnetz des Umweltbundesamts erfasst ferntransportierte Luftschadstoffe
Im Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes (vom 22. Juli 1974, zuletzt geändert am 01. Mai 1996) ist dem Umweltbundesamt in Paragraf 2 die „Messung der großräumigen Luftbelastung“ explizit als Aufgabe zugewiesen. Das Umweltbundesamt betreibt deshalb ein Luftmessnetz, das aus sieben Messstationen besteht, die über ganz Deutschland verteilt sind. Das UBA-Luftmessnetz erfüllt in ländlichen Reinluftgebieten vorrangig Messaufgaben Deutschlands, die aus internationalen Abkommen und aus der EU-Gesetzgebung resultieren. Darüber hinaus betreibt das UBA-Luftmessnetz Forschung und Entwicklung, um die Messtechnik und das Prozessverständnis atmosphärenchemischer Vorgänge zu verbessern. Die Messverpflichtungen für das UBA-Luftmessnetz resultieren aus der Genfer Luftreinhaltekonvention (EMEP und ICP-IM), aus dem GAW-Programm der UN-WMO, aus der Mitgliedschaft Deutschlands in den Meeresschutzkommissionen OSPAR und HELCOM sowie aus der EU-Luftqualitätsrichtlinie.
Monatsbeitrag Juni - Auch Pflanzen und Tiere brauchen saubere Luft
Auch Pflanzen und Tiere brauchen saubere Luft
Jeder Mensch steht im intensiven Austausch mit der Atmosphäre und atmet pro Tag etwa 12.000 Liter Luft ein und aus. Saubere Luft ist also ein wichtiges Lebensmittel. Nicht anders verhält es sich bei Tieren und Pflanzen: Ein ausgewachsener Baum kann pro Tag über 30 Millionen Liter Luft austauschen und sorgt dabei für „frische“ Luft. Schadstoffe in der Luft, die auch entlegene Ökosysteme erreichen, können deshalb auch für die Natur zum Problem werden:
Stickstoffverbindungen führen zur Überdüngung von Ökosystemen. Gemeinsam mit Schwefelverbindungen tragen sie darüber hinaus zur Versauerung bei. Die Belastung mit Schadstoffen ist einer der fünf Hauptursachen für die Gefährdung der biologischen Vielfalt. Auf drei Vierteln der Ökosystemfläche in Deutschland liegen die Einträge von Stickstoff über den Luftpfad oberhalb des Wertes, der langfristig verträglich ist.
Erhöhte Ozongehalte in der Luft wirken sich auf die Natur nachteilig aus. Dies gilt sowohl für natürliche Ökosysteme, als auch für die Landwirtschaft. Der europaweit jährlich durch ozonbedingte Ernteausfälle allein beim Weizenanbau entstehende ökonomische Schaden wird auf über einer Milliarde Euro geschätzt.
Selbst Gewässer leiden unter dicker Luft. Die Quecksilberbelastung von Fischen und die Überdüngung der Ostsee sind zwei Probleme, zu deren Entstehung auch der Schadstofftransport über die Luft beiträgt.
Da Luftschadstoffe keine Grenzen kennen, ist die saubere Luft für die Natur ein wichtiges Ziel der internationalen Luftreinhaltung, besonders im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention. Dort wurden internationale Beobachtungsprogramme vereinbart, die es erlauben, die Auswirkungen der Luftbelastung zu erfassen. In der Vergangenheit konnten durch Luftreinhaltemaßnahmen die negativen Auswirkungen bereits deutlich reduziert werden; es bleibt aber noch einiges zu tun. Ein wichtiges Handlungsfeld ist die Verringerung der Freisetzung von Ammoniak in der Landwirtschaft.
Die Europäische Umweltangentur hat einen Zwischenbericht zur Umsetzung von Direktive zu nationalen Emissionshöchstmengen von bestimmten Luftschadstoffen (auf Englisch).
Monatsbeitrag Mai - Gesundheitliche Auswirkungen von Luftverunreinigungen
Gesundheitliche Auswirkungen von Luftverunreinigungen
Luftverschmutzung kann die Gesundheit zum Teil erheblich beeinträchtigen. Die Folge des sowohl lokalen, regionalen als auch grenzüberschreitenden gesundheitlichen Umweltproblems sind Gesundheitsstörungen. Sie können akut auftreten und dabei kurzfristig ein Problem darstellen, zum Beispiel wenn Atemwege gereizt sind. Aber bei langfristiger Exposition kann es zu chronischen Erkrankungen kommen, beispielsweise der Lunge oder des Herz-Kreislaufsystems. Luftverschmutzung gilt zudem als Ursache für Todesfälle, die durch diese Erkrankungen mit verursacht werden.
In der Europäischen Union werden die geltenden Rechtsvorschriften durch die Strategie zur Luftreinhaltung ergänzt. Ziel ist eine Luftqualität, die keine erheblichen negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt hat und keine entsprechenden Gefahren verursacht. Die Strategie zur Luftreinhaltung legt Ziele zur Verringerung der Luftverschmutzung fest und schlägt Maßnahmen vor, um diese Ziele bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Dazu gehören die Aktualisierung der Rechtsvorschriften, die gezieltere Ausrichtung dieser Vorschriften auf die gefährlichsten Schadstoffe und die stärkere Einbeziehung der Industrie und Politik, die die Luftverschmutzung beeinflussen können. Außerdem legt die EU in der Luftreinhaltungsstrategie Gesundheits- und Umweltziele sowie Ziele für die Verringerung der Emissionen der wichtigsten Luftschadstoffe fest. Dadurch sollen die Bürger der EU vor allem vor der Exposition gegenüber Feinstaubpartikeln und bodennahem Ozon effektiv geschützt werden.
Auch Ergebnisse aus Gesundheitsforschung und –wissenschaft tragen in regelmäßigen Abständen mit neueste Ergebnissen und Erkenntnissen zur Weiterentwicklung politischer Entscheidungen und Regelwerke, wie zum Beispiel EU-Richtlinien, bei. Das garantiert einen nachhaltigen Gesundheitsschutz für die Bevölkerung in der EU. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die WHO kürzlich aktuelle Ergebnisse einer von der EU in Auftrag gegebenen internationalen Übersichtsstudie zu den aktuellen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Aspekte der Luftverschmutzung (REVIHAAP).
WHO-Informationen zu weiteren luftbezogenen Gesundheitsthemen
Weltnichtrauchertag 31. Mai 2013 Global werden jährlich fast 6 Millionen Menschen durch Tabak getötet, davon sterben mehr als 600.000 Nichtraucher durch Passivrauchen. Wenn wir nicht handeln, werden bis 2030 jedes Jahr 8 Millionen Menschen sterben. Mehr als 80 Prozent der Todesfälle werden Menschen in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen sein. Jedes Jahr hebt der Weltnichtrauchertag am 31. Mai die Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Tabakkonsum hervor und setzt sich für wirksame Maßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums ein. Tabakkonsum ist die am besten vermeidbare Todesursache weltweit und dafür verantwortlich, dass jeder zehnte Mensch stirbt.
Rauchfreie Fußballweltmeisterschaft 2014 in Brasilien
Der Weltfußballverband FIFA will eine tabakrauchfreie Fußballweltmeisterschaft 2014 in Brasilien. Zuschauer und Akteure sollen das Turnier in 100 Prozent rauchfreien Stadien genießen. Die FIFA folgt damit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Monatsbeitrag April - Feinstaubbelastung in Megacities
Feinstaubbelastung in Megacities
Das Umweltbundesamt ist zusammen mit den Umweltämtern der Bundesländer für die Überwachung der Luftqualität in Deutschland verantwortlich. Derzeit befindet sich die Qualität unserer Atemluft auf relativ gutem Niveau. Aber die Verbesserung von den 1970er Jahren bis zum heutigen Zustand war ein langer Weg. Diesen Weg haben einige Länder dieser Welt erst noch vor sich. Schnelle Urbanisierung – einerseits Wachstum der Städte, andererseits städtisches Verhalten der Bewohner ländlicher Gebiete - und die damit einhergehende Zunahme von Fahrzeugen im Straßenverkehr, vermehrte Kohleverbrennung und wirtschaftliche Not tragen weltweit zur Belastung der Bevölkerung durch Feinstaub bei. Zum Teil geht die Belastung weit über das gesundheitlich verträgliche Maß hinaus.
Monatsbeitrag März - Die IE-Richtlinie – Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen
Die IE-Richtlinie – Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen
Die Richtlinie 2010/75/EU (Berichtigungen vom 17. Dezember 2010) über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, abgekürzt IE-RL) vom 24.11.2010 bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Sie ist Nachfolgerin der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (sogenannte IVU-Richtlinie) und sechs weiterer Sektor-Richtlinien zu Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, Lösemitteln und Titandioxid.
Mit der neuen Richtlinie wird das Leitbild der nachhaltigen Produktion weiterentwickelt. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Dazu dient der medienübergreifende integrative Ansatz: Es müssen neben den Schadstoffemissionen in die verschiedenen Medien, unter anderem in die Luft, auch alle Produktionsverfahren berücksichtigt werden, um den Verbrauch an Ressourcen und Energie und sonstige Umweltbelastungen während des Betriebs und nach der Stilllegung einer Industrieanlage zu mindern.
In Deutschland wird die IE-RL durch ein Artikelgesetz und zwei Verordnungspakete national umgesetzt. Diese umfangreichen Änderungen und Neufassungen von Gesetzen und Verordnungen befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und sollen noch im März abgeschlossen werden. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt wird im April stattfinden und damit werden die Neuerungen in Deutschland in Kraft treten.
Monatsbeitrag Februar - Luftqualität in Deutschland: Auch 2012 weiterhin Probleme bei der Einhaltung von Grenzwerten
Luftqualität in Deutschland: Auch 2012 weiterhin Probleme bei der Einhaltung von Grenzwerten
Die Luft in Deutschland war auch 2012 zu stark mit Stickstoffdioxid und Feinstaub belastet. Das ergab eine erste Auswertung von vorläufigen Messdaten der Länder und des UBA. Beim Stickstoffdioxid war die Belastung wie in den vorangegangen Jahren unverändert hoch. Die mittleren PM10-Feinstaubkonzentrationen lagen auf dem Niveau von 2008 und damit deutlich unter dem der Jahre 2009 bis 2011.
Monatsbeitrag Januar - Silvester ist die Luft „zum Schneiden“
Silvester ist die Luft „zum Schneiden“
Bleigießen, Sekt und Feuerwerk um Mitternacht – ein typischer Silvesterabend in Deutschland. Leider ebenso Teil der Tradition: Kaum hat das neue Jahr begonnen, ist die Luft „zum Schneiden“, die Augen brennen und der Hals kratzt. Wenn wir Feuerwerkskörper abbrennen, steigen die Schadstoffe in der Luft explosionsartig. Die Belastung mit gesundheitsschädlichem Feinstaub ist vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht. Helfen Sie dabei, die Feinstaubbelastung zu reduzieren: Kaufen Sie dieses Jahr weniger Feuerwerkskörper oder verzichten Sie sogar ganz darauf.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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