Wege für mehr Windenergie-Flächen an Land

Windräder umgeben von Ackerflächen.zum Vergrößern anklicken
Die für Windenergie nutzbaren Flächen werden knapp.
Quelle: elxeneize / Fotolia.com

Ein im Auftrag des UBA erarbeitetes Kurzgutachten skizziert, wie die Flächenbereitstellung für Windenergieanlagen klimagerecht und rechtssicherer gestaltet werden kann. So könnte der Bund durch Mengenvorgaben die Flächenbereitstellung auf einen klimagerechten Windenergieausbau ausrichten. Zudem könnte die Bereitstellung von Flächen auf kommunaler Ebene vereinfacht und gestärkt werden.

Im Kurzgutachten „Bundesrechtliche Mengenvorgaben bei gleichzeitiger Stärkung der kommunalen Steuerung für einen klimagerechten Windenergieausbau“ wurde ein zweigleisiger Vorschlag für die zukünftige Festlegung von Flächen für die Windenergie erarbeitet:

In Betracht kommen Mengenvorgaben im Rahmen einer Bundesraumordnung, die sich an die Länder richten. Der Bund könnte so beispielsweise anhand von Flächenpotenzialen und -restriktionen Mengen vorgeben und beließe den Ländern weiterhin Freiräume für die detaillierte Ausgestaltung.

Möglich wäre zudem, die Verteilung der vom Bund vorgegebenen Mengen für die Länder stärker auf die kommunale Ebene zu verlagern. So würde Gemeinden ermöglicht, geeignete Standorte für Windkraftanlagen in einem Bebauungsplangebiet auszuweisen und andere Flächen auszuschließen.

Wieso braucht es einen neuen Rechtsrahmen?

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss die Windenergie an Land weiterhin in erheblichem Umfang ausgebaut werden. Mittel- und langfristig ist dafür eine Bereitstellung von zusätzlichen Flächen erforderlich. Der derzeitige Rechtsrahmen kann dies allerdings nicht sicherstellen. Aktuell orientiert sich der Umfang der Flächenausweisung durch die Bundesländer maßgeblich an deren – zum Teil sehr unterschiedlichen – Zielen und ist nicht an die im Bundesrecht verankerten Klimaschutzziele und die dafür erforderlichen Flächen gekoppelt.
Zudem erweist sich das derzeitige Vorgehen zur Flächenausweisung als höchst fehleranfällig und wird in großer Zahl gerichtlich aufgehoben.

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