Umweltbundesamt unterzeichnet „Berliner Erklärung“

modernes Bürogebäude mit viel Glas, davor Bäume, am Eingang Schriftzug Umweltbundesamtzum Vergrößern anklicken
Das Umweltbundesamt (UBA) an seinem Hauptsitz Dessau-Roßlau: Hier wird für die Umwelt geforscht.
Quelle: Martin Stallmann / Umweltbundesamt

Mit der Unterzeichnung der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ am 13. Oktober 2025 bekennt sich das Umweltbundesamt (UBA) zu Open Access. Zusammen mit seinem Publikationsserver openUMWELT geht das UBA damit einen weiteren Schritt, seine Publikationen der Öffentlichkeit dauerhaft und nachnutzbar zur Verfügung zu stellen.

Was ist Open Access?

Open Access bedeutet, dass wissenschaftliche Literatur kostenfrei, dauerhaft und nachnutzbar für alle Interessierten (digital) bereitgestellt wird. So wird der wissenschaftliche Austausch, die Zusammenarbeit und Sichtbarkeit des ⁠UBA⁠ in der Wissenschaft gefördert.

Da Forschung meist öffentlich finanziert wird, sollten die Ergebnisse dieser Forschung kostenfrei für alle zugänglich angeboten werden. Dies beinhaltet auch Lizenzen, die die Nachnutzbarkeit der Literatur erlauben. Das UBA ist als Ressortforschungseinrichtung deshalb darum bemüht, seine Forschungsergebnisse zukünftig mit weitestgehenden Nutzungsrechten auszustatten.

openUMWELT

In seinem Publikationsserver openUMWELT (Repositorium) werden die Publikationen des UBA dauerhaft zur Verfügung gestellt. Über offene Schnittstellen im Repositorium wird die Verbreitung der Publikationen ebenfalls gefördert.

Das UBA arbeitet darüber hinaus an einer hauseigenen internen Open-Access-Strategie, die voraussichtlich in den nächsten Monaten verabschiedet wird.

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