Zehn Produkte enthielten SVHCs über 0,1 Gewichtsprozent. In sechs Produkten wurden Weichmacher nachgewiesen, die aufgrund ihrer fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften seit Juli 2020 in Verbraucherprodukten beschränkt sind. Sie dürfen dort nur noch in Konzentrationen unter 0,1 Gewichtsprozent vorkommen, wurden jedoch bis zu 23 Gewichtsprozent gemessen zum Beispiel in Gartenhandschuhen und in einer Malschürze für Kinder. In einem Fugengummi wurden vier krebserregende und persistente polyzyklische Kohlenwasserstoffe über 0,1 Gewichtsprozent nachgewiesen. Auch diese Stoffe sind in dieser Konzentration gesetzlich verboten, d.h. das Produkt ist in der EU nicht verkehrsfähig.
Neben den in Konsumgütern beschränkten SVHCs gibt es auch solche, die weiterhin darin enthalten sein dürfen. Informationen darüber müssen aber entlang der Lieferkette weitergegeben werden. Wenn ein SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist, sind Händler, Importeure und Hersteller gemäß EU-Chemikalienverordnung REACH auch verpflichtet, Ihnen als Verbraucher*in dies auf Anfrage mitzuteilen.
Die Testergebnisse zeigen, dass viele Produkte auf dem europäischen Markt immer noch SVHCs enthalten, manchmal sogar in sehr hohen Konzentrationen. Im Vergleich zu früheren Testrunden im AskREACH-Projekt sind Hersteller und Einzelhändler zwar stärker für SVHCs in ihren Produkten sensibilisiert, dennoch sind sich einige des Problems nicht ausreichend bewusst und reagieren nicht auf entsprechende Verbraucheranfragen.
Das von der Europäischen Union geförderte Projekt "LIFE AskREACH" nimmt sich seit September 2017 der Problematik an. Zum einen wurde die Smartphone-App "Scan4Chem" entwickelt, mit welcher Verbraucherinnen und Verbraucher den Barcode eines Produkts einscannen können, um sich über enthaltene SVHCs zu informieren. Sie bekommen die Informationen zum Teil sofort aus der europäischen AskREACH-Datenbank, sofern sie dort bereits von den verantwortlichen Unternehmen hochgeladen wurden. Sind noch keine Daten in der Datenbank, können Verbraucherinnen und Verbraucher mit der App eine automatisch generierte Anfrage an den Produktanbieter versenden. Je mehr Anfragen die Produktanbieter erhalten, desto eher sind sie bereit, ihre Informationen über die AskREACH-Datenbank zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen der Produkttests wurden auch 25 in der AskREACH-Datenbank erfasste Erzeugnisse analysiert, um die Korrektheit der Firmenangaben zu überprüfen. Nur einer dieser Artikel enthielt SVHCs über 0,1 Gewichtsprozent. Das betreffende Unternehmen wurde aufgefordert, die Angaben zu korrigieren.
Die App "Scan4Chem" erleichtert es Bürgerinnen und Bürgern, Anfragen zu SVHC in Produkten zu stellen. Nach der Ersteinrichtung der App können SVHC-Anfragen in weniger als einer Minute direkt im Geschäft gesendet werden. "Scan4Chem" kann für iOS und Android heruntergeladen werden. Außerdem gibt es eine Web-App, die über den Internet-Browser genutzt werden kann. Ziel des AskREACH-Projektes ist, Bürgerinnen und Bürger auf das Thema aufmerksam zu machen und dazu zu bewegen, ihr Auskunftsrecht wahrzunehmen. Denn das Antwortverhalten der Unternehmen und schließlich der Ersatz von SVHCs in Konsumgütern wird sich nur dann verbessern, wenn die Kundinnen und Kunden dies einfordern.
Darüber hinaus klären die europäischen Projektpartner Unternehmen in der gesamten EU über ihre Auskunftspflicht auf, unterstützen sie dabei, Informationen über ihre Lieferkette zu erhalten, ihre SVHC-Anfragen besser verwalten und beantworten zu können und ihr Bewusstsein für SVHCs und den Umgang damit zu schärfen.
Unternehmen, die Gebrauchsgegenstände herstellen, importieren oder verkaufen und bestrebt sind, die Vorschriften einzuhalten und gegenüber Ihrer Kundschaft transparent zu sein, können sich in der AskREACH-Datenbank registrieren. Die Registrierung vereinfacht die Beantwortung von Anfragen über die App und verbessert somit die Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden.