OECD-Richtlinie: Bestimmung der Partikelgröße von Nanomaterialien

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Nanomaterialien sind Materialien, die eine Größe zwischen 1 und 100 Nanometer haben.
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Die OECD veröffentlichte am 30. Juni 2022 eine neue Prüfrichtlinie, welche die Bestimmung der Partikelgrößenverteilung speziell für Nanomaterialien vereinheitlicht. Sie ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der nanospezifischen Anforderungen im Rahmen der Gesetzgebungen zur Chemikaliensicherheit, zum Beispiel für die REACH-Verordnung.

Mit der Veröffentlichung der OECD Prüfrichtlinie Nr. 125 wird eine wichtige Lücke bei den international abgestimmten Prüfrichtlinien der OECD geschlossen. Bisher war keine harmonisierte OECD Prüfrichtlinie zur Größenbestimmung von Nanomaterialien verfügbar. Mit der neuen OECD Prüfrichtlinie können kugel- und faserförmige Nanomaterialien einheitlich vermessen, identifiziert und charakterisiert werden.

Die Arbeiten zur Entwicklung der Prüfrichtlinie Nr. 125 wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠BMUV⁠) finanziert. Die Prüfrichtlinie wurde unter der Koordinierung von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), der Bundesanstalt für Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und dem Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) in internationaler Zusammenarbeit mit 29 weiteren Institutionen aus vier Kontinenten entwickelt.

Nanomaterialien sind Materialien, die in mindestens einer Ausdehnung eine Größe zwischen 1 und 100 Nanometer haben. Durch ihre Kleinheit können Nanomaterialien spezifische Eigenschaften (z.B. eine große reaktive Oberfläche) haben und werden mittlerweile weit verbreitet in Produkten, u.a. im Medizin- oder Automobilbereich, verwendet.

Die OECD Prüfrichtlinien für die Prüfung von Chemikalien umfassen eine Reihe von standardisierten, international harmonisierten und anerkannten Prüfmethoden und Leitfäden, die zur Charakterisierung von Chemikalien und zur Untersuchung ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verwendet werden. Diese Prüfrichtlinien wurden in erster Linie für leichtlösliche organische Chemikalien entwickelt. Das Verhalten von Nanomaterialien unterscheidet sich von dem von leichtlöslichen organischen Chemikalien. Obwohl anerkannt wird, dass die OECD Prüfrichtlinien im Allgemeinen auf Nanomaterialien anwendbar sind, besteht für spezifische Prüfaufgaben die Notwendigkeit von Anpassungen beziehungsweise Ergänzungen.

Weitere Informationen:

Die OECD Prüfrichtlinien fallen unter das OECD System der gegenseitigen Anerkennung von Daten (Mutual Acceptance of Data, MAD). Im Rahmen dieses Systems werden Labortestergebnisse zum Zwecke der Sicherheitsbewertung von Chemikalien, die in Übereinstimmung mit den OECD Prüfrichtlinien und den OECD Grundsätzen der Guten Laborpraxis erstellt wurden, in allen OECD-Ländern anerkannt.

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 Nanomaterialien