Mit diesem Programm, das 2010 beschlossen und 2015 wesentlich erweitert wurde, verpflichtet sich die Bundesregierung ihr Verwaltungshandeln nachhaltig auszurichten.
Das Programm sieht auch eine jährliche Berichterstattung vor. Dieser Pflicht kommt die Bundesregierung mit dem nun vorgelegten ersten Bericht nach.
Entsprechend der Vorgaben im Programm enthält der Monitoringbericht Aussagen zu folgenden Punkten:
- Weitere Ausrichtung von Bundesliegenschaften an den Anforderungen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen
- Maßnahmen zum Klimaschutz als Beitrag auf dem Weg zu einer klimaneutralen Bundesverwaltung
- Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien (Wärmeversorgung) in Bundesgebäuden
- Erstellung eines energetischen Sanierungsfahrplans für Dienstliegenschaften
- Ausrichtung von Nutzung und Betrieb der Liegenschaften des Bundes anhand von Energie-/Umweltmanagementsystemen
- Weitere Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung
- Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien für den Kantinenbetrieb
- Maßnahmen zur weiteren Reduzierung und Kompensation verkehrsbedingter und standortbezogener CO2-Emissionen (insbesondere bei Arbeitswegen, Dienstreisen)
- Stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Organisation von Veranstaltungen der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden
- Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit für Beschäftigte mit Familien und Pflegeaufgaben sowie zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen
- Interkulturelle Öffnung der Verwaltung - Piloterhebung Migrationshintergrund