Durchbruch für die antarktische Tierwelt
In dem 1,55 Millionen Quadratkilometer großen Gebiet wird die Fischerei nun stark eingeschränkt. Das entlastet die empfindlichen antarktischen Ökosysteme und kommt unzähligen Fischen, Walen, Seevögeln und Pinguinen zugute. Der Beschluss stärkt zudem den internationalen Schutzstatus der Antarktis. Die Einschränkung der Fischerei war auch der Grund für den jahrelangen Stillstand der Verhandlungen durch die Blockadehaltung der fischereiorientierten Nationen. Den Durchbruch brachten hochrangige Gespräche zwischen den USA und Russland.
Das UBA begrüßt die Einigung
Obwohl Kompromisse und eine zeitliche Begrenzung auf 35 Jahre eingegangen werden mussten, ist der Beschluss dennoch zu begrüßen. Er zeigt, dass es grundsätzlich möglich ist, im Konsens großflächige Meeresschutzgebiete im Rahmen einer Konvention auszuweisen, deren Mandat sowohl Schutzziele als auch Nutzungsziele wie die Fischerei umfasst. Dies ist nicht nur ein wichtiges politisches Signal im CCAMLR-Kontext, sondern auch für die Verpflichtung des Nachhaltigkeitsgipfels von New York (2015), ein repräsentatives System von Meeresschutzgebieten weltweit zu schaffen, das 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete umfasst. Nach dem 2009 unter Schutz gestellten South Orkney Islands-Schutzgebiet ist das Rossmeer nun das zweite Schutzgebiet, welches unter der CAMLR-Konvention eingerichtet wurde.
Die Rolle des UBA
Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und war an der Konzeption des Schutzgebietes beteiligt. Ebenso war eine Vertreterin des Amtes bei den Verhandlungen in Hobart (Tasmanien) vor Ort und hat diese mitgeführt.