Das schont das Klima, denn Holz gibt beim Verbrennen nur so viel CO2 ab wie es während der Lebensphase des Baumes in sich gebunden hat. Besonders alte Heizanlagen, die Holz verbrennen, produzieren viele Emissionen. Daher muss, wer einen Kamin oder Ofen besitzt, bis Ende 2013 nachweisen, dass die strengeren Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid der Novelle der 1.BImSchV eingehalten werden. Sollte Ihr Kamin oder Kachelofen mehr als 150 mg/m3 Staub und 4 g/m3 CO emittieren, soll er ausgetauscht oder mit einem Filter versehen werden. Dafür gibt es einen langfristigen Zeitplan. Wenn das Typschild z.B. den 1.1.1995 ausweist, haben Sie bis 1.1.2019 dafür Zeit. Beim Kauf neuer Öfen oder Kamine sollten Sie darauf achten, dass eine Typbescheinigung, die die Grenzwerteinhaltung bescheinigt, beiliegt. Ihr Schornsteinfeger wird die Einhaltung der neuen Grenzwerte kontrollieren. Zwei Tipps zum Schluss: Verwenden Sie am besten Holz aus Ihrer Region. Durch die kürzeren Transportwege verringert sich der CO2-Ausstoß. Setzen Sie auf emissionsarme Anlagentechnik und bedienen Sie nach den Ratschlägen des Herstellers.