Am Samstagnachmittag des 5. Novembers 2022 musste in Jülich, Kreis Düren, das sogenannte Alarmstichwort MANV (Massenanfall von Verletzten) ausgerufen werden. Es war zu einem Gefahrguteinsatz aufgrund eines Gasaustritts aus dem Keller eines Mehrfamilienhauses gekommen. Am Einsatzort klagten mehrere Feuerwehrleute und Polizisten über Atemwegsreizungen. Als Ursache für diese Symptome konnte ein Fachberater der Feuerwehr Phosphin identifizieren. Den Fundort musste man großflächig absperren, bevor die Chemikalie in einem Spezialbehälter gesichert werden konnte.
Das im Keller gelagerte Material war Anwohnern in Jülich zufolge fälschlicherweise für Düngemittel gehalten worden. Im Falle von größeren Mengen nicht klar deklarierter Chemikalien, welche in Haushalten lagern, ist darum immer die Rücksprache mit örtlichen Fachberatern empfohlen.
Was ist Phosphin?
Bei Phosphin handelt es sich um ein farbloses Gas mit einem charakteristischen, knoblauch-fischartigen Geruch (Geruchsschwelle: 0,02 - 3 ppm). Gesundheitsschädigungen können bereits vor der Geruchswahrnehmung auftreten. Phosphin ist auch als Phosphorwasserstoff bekannt und wird bei der chemischen Reaktion von Aluminium- oder Magnesiumphosphid mit Wasser freigesetzt. Der Stoff kann schwere Verätzungen der Haut sowie schwere Augenschäden verursachen - das Einatmen kann zudem lebensgefährlich sein. Die empfohlene Schutzkleidung sowie umluftunabhängige Atemschutzgeräte waren beim Einsatz in Jülich darum unerlässlich für die Rettungskräfte. Phosphin ist mäßig in Wasser löslich, aber auch in stark verdünnter Mischung noch giftig. Das Gas ist mit einer relativen Dichte von 1,18 schwerer als Luft, daher sollten am Einsatzort tiefergelegene Bereiche gemieden und abgedichtet werden. Phosphin kann sich an der Luft selbst entzünden und heftig brennen, als Löschmittel sind z. B. Schaum und Pulver geeignet. Außerdem ist bei Austreten von Phosphin die Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
Unter REACH (Eintrag in Anhang XVII) ist das Inverkehrbringen aus diesen Gründen in für die breite Öffentlichkeit zugänglichen Produkten für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke untersagt. Aufgrund seiner schädlingsbekämpfenden Wirkung ist Phosphin jedoch zur Begasung von gelagerter Ware zugelassen, wobei die Maximalwerte in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in Lebensmitteln sowie national im Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse wegen der hohen Toxizität streng reguliert sind.
Die Gefahrstoffschnellauskunft
Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemikaliendatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Auch für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter www.chemikalieninfo.de bereit. Diese frei recherchierbaren Informationen geben Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.