Im Rahmen der Revision der Trinkwasserrichtlinie hatte die Europäische Kommission am 1. Februar 2018 Vorschläge veröffentlicht, die auch die Regelungen von Materialien in Kontakt mit Trinkwasser beinhalten. Gemäß der EU-Kommission sollen Materialien und Produkte in Kontakt mit Trinkwasser zukünftig unter der Bauprodukteverordnung reguliert werden. Das UBA möchte die Anforderungen jedoch in die Trinkwasserrichtlinie selbst aufnehmen.
„Bei dem Vorschlag der EU Kommission zur Überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie wurde eine Chance vertan, konkrete hygienische Vorgaben zu etablieren, um die Qualität des Trinkwassers weiterhin zu gewährleisten“, sagte Ingrid Chorus, Abteilungsleiterin für Trinkwasser am Umweltbundesamt. Materialien, die mit unserem wichtigsten Lebensmittel Trinkwasser in Kontakt kommen müssen ebenso strikt geregelt sein, wie Lebensmittelverpackungen, ist die Meinung des UBA. Birgit Mendel vom Bundesgesundheitsministerium verwies auf die 4-MS-Initiative der vier Mitgliedstaaten Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und Deutschland. Die 4-MS-Initiative befasst sich mit der Harmonisierung der Anforderungen an Hygienestandards innerhalb der EU für Materialien und Produkte in Kontakt mit Trinkwasser und zeigt Möglichkeiten der gegenseitigen Anerkennung innerhalb der EU auf. Demnach müssen die Anforderungen dabei in der Trinkwasserrichtlinie direkt abgebildet sein. Die Bauprodukteverordnung, so die Meinung der vier Mitgliedstaaten, ist nicht die richtige Regulierung für die hohen Hygieneanforderungen von Trinkwasser. Vertreter aus der Tschechischen Republik, Italien, Belgien und Luxembourg unterstützen die 4-MS Initiative ebenso wie die Europäische Trinkwasser Allianz (EDW) und die EU-Vertretung des Verbandes nationaler Wasserversorger (EurEau). Die Vertreter der Kommission verteidigten ihren Vorschlag. Die Kontrolle und die Qualitätsgarantie für Trinkwasser liege in der hoheitlichen Aufgabe der Mitgliedstaaten, so die Meinung der EU-Kommission.