REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe: Bisphenol A

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Leitfaden Nachhaltige Chemikalien
Quelle: Umweltbundesamt

4,4´-Isopropylidendiphenol, besser bekannt als Bisphenol A, wird EU- und weltweit in hohen Mengen produziert und verwendet. Es findet sich zum Beispiel in Plastikprodukten aus Polycarbonat, in Epoxidharzen und in Thermopapier. Untersuchungen belegen, dass der ⁠Stoff⁠ in der Umwelt nachgewiesen wird und schon in niedrigen Konzentrationen auf das Hormonsystem von Mensch und Umweltorganismen wirkt. Seit März 2011 ist der Einsatz von Bisphenol A bei der Herstellung von Babyflaschen aus Kunstoffen EU-weit verboten., da man bisher nicht ausschließen kann, dass Bisphenol A, besonders beim Erhitzen der Babyflasche, in den Flascheninhalt übertritt.

Das Risiko von Bisphenol A für Mensch und Umwelt wurde im Rahmen des EU-Altstoffprogramms umfassend bewertet und 2003 in einem Stoffbericht zusammengefasst (aktualisiert im Jahre 2008). Das Ergebnis dieser Risikobeurteilung deutete auf kein Risiko für den Umweltbereich hin, doch gab es Hinweise, dass das Risiko unterschätzt wurde. Insbesondere das Gefährdungspotential und die ⁠Exposition⁠ von Bisphenol A werden kontrovers diskutiert und es gibt trotz zahlreicher Studien immer noch Widersprüche und Unsicherheiten in der Bewertung der Wirkung auf Organismen und der in die Umwelt eingetragenen Mengen.

Durch die neue EU-Chemikalienverordnung ⁠REACH⁠ müssen die Hersteller, Importeure und Anwender die sichere Verwendung von Chemikalien nachweisen und sicherstellen. Diese geschieht im Rahmen der Registrierung der Stoffe bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Das Umweltbundesamt prüft zurzeit im Rahmen der Stoffbewertung unter REACH inwieweit die eingereichten Informationen aus den Registrierungsunterlagen zu Eigenschaften, Verwendungen und abgeschätztem Umwelteintrag von Bisphenol A nachvollziehbar sind und ob das Risiko für Mensch und Umwelt möglicherweise unterschätzt wird.

Die Stoffbewertung wird im Detail folgende Bedenken untersuchen: Es soll geklärt werden, ob Bisphenol A aufgrund seiner endokrinen Eigenschaften besonders reguliert werden muss. Mehrere Studien deuten darauf hin, dass die Toxizität gegenüber verschiedenen Organismen (z.B. Schnecken) unterschätzt wird und Bisphenol A bei wasserlebenden Organismen schon bei sehr niedrigen Konzentrationen das Hormonsystem negativ beeinträchtigen kann. Außerdem soll geprüft werden, inwieweit die angegebenen Expositionspfade und vorhergesagten Umweltkonzentrationen der Registrierungsunterlagen plausibel sind und das tatsächliche Vorkommen in der Umwelt widerspiegeln.

Untersuchungsdaten aus Umwelt-Monitoringprogrammen, insbesondere erhöhte Sedimentkonzentrationen, deuten darauf hin, dass die in die Umwelt eingetragenen Mengen von Bisphenol A größer sind als bisher angenommen. Deshalb wird geprüft, inwieweit weitere Quellen und Expositionspfade, die bisher nicht in den Registrierungsunterlagen berücksichtigt wurden, für einen relevanten Eintrag von Bisphenol A verantwortlich sein können. Ein bislang unberücksichtigter Eintragsweg ist beispielsweise der Herstellungsprozess und der Gebrauch von Recyclingtoilettenpapier, wenn dieses aus Altpapier hergestellt wird, das BPA-haltiges Thermopapier enthält. Hierdurch kann Bisphenol A über den Wasserpfad in die Umwelt gelangen. Weiterhin gibt es Hinweise, dass der Abbau von Bisphenol A in der Kläranlage geringer ist als angenommen und der Stoff auf diese Weise vermehrt in die Umwelt gelangt. Zudem wurden bei den bisherigen Bewertungen für Bisphenol A nur die Produktions- und Gebrauchsmengen der damaligen 15 EU-Länder zugrunde gelegt. Mittlerweile müssen aber die Daten aus 27 EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Deshalb ist zu prüfen, ob in der Zwischenzeit die jährlichen Produktions- und Verwendungsmengen von Bisphenol A angestiegen sind.

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