Stoffe, die sich unter Umweltbedingungen nicht oder nur schlecht abbauen, sich in Organismen anreichern und giftig sind, werden als persistent, bioakkumulierend und toxisch, kurz PBT, bezeichnet. Das sind zum Beispiel Stoffe wie die Benzotriazole UV 320 und UV 328, die als UV-Filter in verschiedenen Verbraucherprodukten wie zum Beispiel Duftstoffe und Textilien eingesetzt werden. Werden solche Stoffe in die Umwelt emittiert, stellen sie eine besondere Gefahr dar, da sie sehr lange in der Umwelt verbleiben, dort anreichern, ihre toxischen Eigenschaften entfalten. Die negativen Folgen für Tiere, Pflanzen und Menschen sind nicht einschätzbar und häufig unumkehrbar.
Die Kriterien der PBT-Eigenschaften sind im Annex XIII der REACH-VO festgelegt, die Bewertungsmethoden dagegen im ECHA-Leitfaden „Guidance on information requirements and chemical safety assessment Chapter R.11: PBT/vPvB assessment“ beschrieben. Basierend auf den beiden Dokumenten und den bisher in der EU bewerteten Stoffen wurde das PBT-Konzept im Forschungsvorhaben „PBT – Quo vadis? Examination and further development of the PBT as-sessment approach for identification of environmental SVHC„ mit verschiedenen Ansätzen geprüft. Im Ergebnis wird die Anpassungen des Konzepts und für einzelne Themen weiterer Forschungsbedarf empfohlen.
Auch wenn das PBT-Konzept und dessen Umsetzung viele der besorgniserregenden Stoffe erkennt, wurden methodische Fragen und Themen identifiziert, die zukünftig wissenschaftlich und regulatorisch diskutiert werden sollten. Ein Beispiel ist die PBT-Bewertung sehr schwer wasserlöslicher Stoffe, die wegen experimenteller Schwierigkeiten kaum möglich ist. Ein weiters Beispiel sind extrem persistente Stoffe, also Stoffe die in der Umwelt extrem langsam oder gar nicht abgebaut werden. Gelangen diese in die Umwelt, können deren mögliche negative Folgen über Jahrzehnte oder noch länger wirken. Dieser besonderen Besorgnis wird bisher nicht ausreichend Rechnung getragen.
Darüber hinaus wurden Punkte bei der praktischen Umsetzung des Konzeptes benannt, die einer Verbesserung bedürfen. Das betrifft zum Beispiel die Durchführung von sogenannten Massenscreenings, also die Auswahl von PBT-Verdachtsstoffen aus einer Liste von hunderten beziehungsweise tausenden Stoffen.