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Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen

Unternehmen müssen seit 1991 Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen bei den Landesbehörden melden. Bisher wurden zwischen 11 und 41 derartige Ereignisse pro Jahr gemeldet. Die häufigsten Ursachen im Jahr 2022 waren Reparaturarbeiten und Bedienfehler, technische Fehler sowie System- und Auslegungsfehler. Die häufigsten Folgen waren Freisetzungen von gefährlichen Stoffen. weiterlesen

Wirtschaft | Konsum

Meldeweg und Meldepflichten

Ein Ereignis wird vom Betreiber an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet, weiter an das Umweltministeriums des Landes, weiter an das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt und schließlich an weitere, wie die Arbeitsschutzbehörden der Länder

Nach Paragraf 19 der Störfall-Verordnung müssen Betreiber von Betriebsbereichen nach Paragraf 3 Absatz 5a BImSchG Störfälle und bestimmte Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs der zuständigen Behörde mitteilen. Von den Behörden der Länder werden diese Mitteilungen und ihre Analysen der Störfälle an das Bundesumweltministerium und an die an die ZEMA weitergeleitet. weiterlesen

Wirtschaft | Konsum

Anlagensicherheit

Ziel von Anlagensicherheit und Störfallvorsorge ist es, Störungen in Anlagen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, zu verhindern. Die Auswirkungen von Störungen, die dennoch eintreten, gilt es für Mensch und Umwelt zu begrenzen. Bei diesen Arbeiten orientiert sich das Umweltbundesamt am Leitbild der "Nachhaltigen Produktion". weiterlesen

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt