Orte, in denen Stadtbewohnerinnen und -bewohner Ruhe finden, wie etwa Grünanlagen, sind wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Bisher machen jedoch wenige Städte von der Ausweisung „ruhiger Gebiete“ Gebrauch. Eine neue UBA-Broschüre bietet Hilfestellung bei der Auswahl der Gebiete sowie der Vorgehensweise und erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen. weiterlesen