Zu den Grundsätzen der Raumordnung gemäß Paragraf 2 Raumordnungsgesetz (ROG) gehört unter anderem: Die dezentrale Siedlungsstruktur das Gesamtraums mit ihrer Vielzahl leistungsfähiger Zentren und Stadtregionen ist zu erhalten. Die Siedlungstätigkeit ist räumlich zu konzentrieren und auf ein System leistungsfähiger Zentraler Orte auszurichten. weiterlesen